Steuer-Tipp

Hartz 4 und Steuererklärung: Lohnt sich das?

13.06.2023
Auch wenn Sie Bürgergeld bekommen, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Wir erklären Ihnen, wann es sich lohnt.

Das Arbeitslosengeld 2 (II), auch ALG 2 (II) oder Hartz 4 (IV) genannt, ist am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst worden. Das heißt: Hartz 4 ist Geschichte. Doch egal wie die Grundsicherungsleistung genannt wird, Sie zahlen darauf keine Steuern. Auch unterliegt das Bürgergeld – genau wie Hartz 4 – nicht dem Progressionsvorbehalt, wie zum Beispiel ALG 1 (I) oder Mutterschaftsgeld. Fazit: Bekommen Sie in einem Jahr nur Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld 2, weil Sie keinen passenden Job gefunden haben, brauchen Sie auch keine Steuererklärung abzugeben.

Dennoch kann es unter bestimmten Umständen für Bürgergeld-Bezieher/innen sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen. Hier zwei Beispiele, wann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen kann:

1. Nicht das ganze Jahr arbeitslos

Wenn Sie nicht das gesamte Jahr Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, sondern nur ein paar Monate lang und ansonsten einen regulären Job hatten, haben Sie vermutlich Lohnsteuer bezahlt. Das passiert ganz automatisch und steht auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung. Diese gezahlte Steuer können Sie sich teilweise zurückholen, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt zieht von Ihren Einkünften alles ab, was Sie absetzen dürfen, und nur auf den Rest müssen Sie Steuern zahlen. Das heißt: In der Regel bekommen Sie eine Steuerrückerstattung, wenn Sie nicht das ganze Jahr von Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld leben mussten, sondern auch regulär gearbeitet haben. Das trifft vor allem auf Ledige zu, die in Steuerklasse I (1) oder II (2) sind.

UNSER TIPP:

Sammeln Sie alle Belege zu Ihren beruflichen Ausgaben und tragen Sie die Summe als Werbungskosten in Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Ausgaben für Schreibmaterial oder die Fahrtkosten zur Arbeit. 

2. Verheiratet und in Steuerklasse IV

Sie sind verheiratet und haben sich mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin für Steuerklasse IV (4) entschieden. Hat eine/r von Ihnen das ganze Jahr Hartz 4 oder Bürgergeld bekommen und der oder die andere hat gearbeitet, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Steuererstattung erhalten – vorausgesetzt natürlich, Sie geben eine Steuererklärung ab. Der Grund: Dem erwerbstätigen Ehepartner oder der erwerbstätigen Partnerin wurde in der Regel zu viel Lohnsteuer abgezogen.

UNSER TIPP:

Normalerweise ist es sinnvoll, dass Sie und Ihr/e Ehepartner/in Ihre Steuerklassenkombination in III (3) und V (5) wechseln, sobald eine/r von Ihnen von Arbeitslosigkeit bedroht ist und zunächst Arbeitslosengeld 1 bekommt. Das Gleiche gilt, wenn Sie direkt Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld erhalten, weil Sie keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Wichtig ist es hier, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Nachträgliche Änderungen der Steuerklasse sind oft ein Problem, denn die Arbeitsagentur muss dem Steuerklassenwechsel zustimmen.

Lassen Sie sich daher vorab von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten oder lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beim Ausfüllen des Antrags auf Steuerklassenwechsel helfen. Und klären Sie auch die Frage, ob die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Es gibt beispielsweise rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit. Sicherlich finden Sie auch eine in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Vorsicht: Erstattung wird auf Bürgergeld angerechnet

Bekommen Sie eine Steuerrückerstattung und erhalten zeitgleich Bürgergeld, wird das Geld auf Ihre Bezüge angerechnet. Es gibt sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestätigt, dass diese Praktik nicht verfassungswidrig ist. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Erstattung auf Ihrem Konto angekommen ist und nicht, wann Sie den Steuerbescheid per Post erhalten. Aus diesem Grund ist das Timing hier ganz wichtig.

Wenn möglich, sollten Sie versuchen, die Steuererstattung in einem Monat auf Ihr Konto zu bekommen, in dem Sie kein Bürgergeld erhalten haben. Hierfür ist es wichtig zu wissen, dass es von der Abgabe der Steuererklärung bis zu Bescheid und Rückerstattung in der Regel fünf bis acht Wochen dauert.

Sozialhilfe oder Bürgergeld

Seit das Sozialhilferecht mit der Agenda 2010 reformiert wurde, wird streng zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bedürftigen unterschieden. Das Arbeitslosengeld II, nun Bürgergeld, ist die Lohnersatzleistung für Erwerbsfähige und gilt damit nicht als Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuchs XII. Anspruch auf Sozialhilfe hat man hingegen dann, wenn man nicht (mehr) erwerbsfähig und gleichzeitig hilfebedürftig ist. Das heißt auch, dass für Bezieher/innen von Hartz 4 oder Bürgergeld grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Man bekommt also entweder Bürgergeld oder Sozialhilfe und nie beides zusammen.

Boni für Weiterbildung

Nachdem Hartz 4 zum Jahresbeginn 2023 durch das neue Bürgergeld abgelöst worden ist, trat dann Anfang Juli 2023 die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft. Die Empfänger/innen von Bürgergeld werden damit durch Bonuszahlungen und Zuschüsse unterstützt, wenn sie sich weiterbilden oder Berufsabschlüsse nachholen möchten. So wird ein Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro gezahlt.

Die Bedingung für die Zahlung: die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen. Außerdem gibt es Weiterbildungsprämien von maximal 1.500 Euro für bestandene Abschluss- und Zwischenprüfungen. Für Qualifizierungen ohne Berufsabschluss kann der Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden. Zudem steigen auch die Freibeträge, mit denen sich die Bezieher/innen von Bürgergeld etwas hinzuverdienen können, etwa mit einem Minijob.

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