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eSport: So müssen die Preisgelder versteuert werden

Astronomisch hohe Preisgelder haben auch den Fiskus auf eSport aufmerksam gemacht. Wie eSportler Gewinne versteuern müssen, erklären wir hier.

eSport: So müssen die Preisgelder versteuert werden

Das Thema eSports, also das organisierte und wettkampfmäßige Spielen von Videospielen, findet immer größere öffentliche Beachtung. Und auch die Preisgeldern steigen in immer neue Höhen. Vor 10 Jahren waren Preisgelder von über einer Millionen US-Dollar noch eine kleine Sensation, heute gehört es zum Standard, dass bei großen eSports-Turnieren das Preisgeld im sieben- oder achtstelligen Bereich liegt. Das bislang höchstdotierte eSports-Turnier der Welt fand im Jahr 2021 in Bukarest, Rumänien statt: Beim Dota-2-Turnier "The International 2021" ging es um ein Gesamtpreisgeld von rund 40 Millionen US-Dollar (Stand 2023).

Viele deutsche eSportler/innen fragen daher sich: Muss ich meine Preisgelder und Antrittsprämien versteuern? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, es kommt auf die genauen Umstände an. Aber der Reihe nach…

Das ist eSport

Der eSport-Bund Deutschland e. V. (ESBD) definiert es so: „eSport ist der unmittelbare Wettkampf zwischen menschlichen Spieler/innen unter Nutzung von geeigneten Video- und Computerspielen an verschiedenen Geräten und auf digitalen Plattformen unter festgelegten Regeln. “

Der ESBD unterscheidet zwischen Gaming, Competitive Gaming und eSport wie folgt:

  • Gaming ist der freizeitmäßige Gebrauch von Videospielen.
     
  • Competitive Gaming ist der freizeitmäßige und erholungsorientierte Mehrspielerwettbewerb.
     
  • eSport ist der sportliche Gebrauch von Videospielen.

Diese Disziplinen gibt es im eSport

In Sachen Disziplinen gibt es im eSport eine sehr bunte Mischung:

  • Strategiespiele (dazu zählen auch Real-Time-Strategy (RTS) und Multiplayer-Online-Battle-Arena (MOBA)), wie z.B. League Of Legends, StarCraft II oder DOTA 2
     
  • Ego-Shooter (dazu zählen auch Taktik-Shooter und First-Person-Shooter (FPS)), wie z.B. Counter-Strike: Global Offensive, Call Of Duty oder Overwatch
     
  • Sport- und Rennspiele, wie z.B. FIFA, NBA2KX oder Rocket League
     
  • Simulationen, wie z.B. SimRacing

Eine verhältnismäßig neue Entwicklung sind Battle-Royale-Shooter, die ihren Platz im Wettbewerbssystem des eSport noch suchen.

eSport: anerkannter Sport?

Während eSport in unter anderem den USA, China, Süd-Korea oder Frankreich bereits als Sport anerkannt ist, kämpft der ESBD in Deutschland seit seiner Gründung um eine Anerkennung des eSport als Sportart. 

Übrigens:

Professor Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln sagte in einem Fernsehbeitrag der ARD, dass es beim eSport eine ähnliche hohe Herzfrequenz wie beim Dauerlauf gebe und Stressreaktionen wie beim Elfmeterschießen. Für Froböse ist Wettkampfzocken Sport – und deshalb will sein Projektteam auch eine Trainingslehre entwickeln.

Der Deutsche Olympische Sportbund, kurz DOSB, hat allerdings eine andere Meinung. Er erkennt zwar die Bedeutung von eSport an, nicht jedoch als eigene sportliche Aktivität. Der DOSB als gemeinwohlorientierter Sportverband sieht aktuell keinen Anlass, mit eSport einen Bereich aufzunehmen, der vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt.

Warum die Frage nach der Anerkennung als Sport so wichtig ist? Das hat viele Gründe. Durch die gleiche rechtliche Stellung wie andere Sportarten müsste der ESBD weniger Steuern zahlen – Stichwort Gemeinnützigkeit – und könnte leichter Spenden eintreiben. Ausländische Sportler/innen könnten durch ein Sportlervisum in Deutschland leben und zocken. Und auch für die eSportler/innen selbst wäre die steuerliche Situation für den Gewinn von Preisgeldern und Antrittsprämien klarer.

eSport-Preisgelder und Antrittsprämien versteuern

Womit wir bei einem wichtigen Thema für eSportler/innen angekommen wären: der Steuererklärung. Schätzungen zufolge sind knapp fünf Prozent der eSportler/innen Profis, die mit eSport ihr Geld verdienen. Rund ein Drittel der eSportler/innen nehmen zwar an Wettbewerben teil, verdienen damit aber nichts. Diese Information ist deshalb wichtig, weil für diese beiden Gruppen unterschiedliche Regeln in der Besteuerung gelten.

1. Amateur-eSportler/innen: Gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht?

Widmen wir uns zuerst den Amateur-eSportlern und -eSportlerinnen, die zwar an Wettbewerben teilnehmen, aber nur selten, meistens sogar nichts gewinnen. Hier gelten – steuerlich gesehen – grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim regulären Amateursport: Fehlt die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht, ist es Liebhaberei.

Vereinfacht gesagt, nehmen diese eSportler/innen aus Spaß an der Freude an den Wettkämpfen teil, nicht um damit das große Geld zu machen. Dann sind die Preisgelder und Antrittsprämien auch nicht relevant für die Steuererklärung. Ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht, ist aber eine sehr individuelle Frage. Das Finanzamt wird also jeden Einzelfall prüfen.

2. ProGamer/innen: Sind sie angestellt oder selbstständig?

Wenn es um die Steuererklärung der ProGamer/innen geht, ist zuerst die Frage entscheidend, ob sie Arbeitnehmer/innen sind oder selbstständig arbeiten.

Wer als eSportler/in bei einem sogenannten Clan angestellt ist, bekommt ein Gehalt, das ganz regulär versteuert werden muss – mit den gleichen Abzügen vom Lohn wie jede/r andere Arbeitnehmer/in auch. Die Preisgelder stehen dem Clan zu, der sie gegebenenfalls als Bonus oder Prämie an den eSportler oder die eSportlerin weitergibt.

Wer selbstständig und mit Gewinnabzielungsabsicht zockt, hat gewerbliche Einkünfte. Denn ähnlich wie beim Poker entscheidet über Sieg oder Niederlage weniger das Glück, sondern vielmehr das Können des einzelnen Spielers bzw. der einzelnen Spielerin. Damit unterliegen sämtliche Einkünfte auch der Gewerbesteuer. Bleibt der Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr, kann gegebenenfalls auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen werden – das spart ordentlich Bürokratie.

Übrigens:

Lottogewinne, die nur auf Glück basieren, sind steuerfrei. Erst auf die Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden werden Steuern fällig.

Vorsicht bei Gewinnen im Ausland

Viele eSport-Turniere, wie die Fortnite WM, finden im Ausland statt. Wer nun als deutsche/r eSportler/in denkt, dass das das heimische Finanzamt nicht interessiert, der irrt. In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet: Man ist mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, in welchem Land man das Geld verdient hat. Um eine doppelte Besteuerung sowohl im Aus- als auch Inland zu vermeiden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen.

Übrigens:

Bei ausländischen Einkünften lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin. Lohnsteuerhilfevereine dürfen selbstständige eSportler/innen aus gesetzlichen Gründen nicht beraten.

Auch Streamingeinnahmen auf Twitch müssen versteuert werden

Twitch ist ein Live-Streaming-Videoportal, das von Gamern und Gamerinnen aus aller Welt genutzt wird. Wer nur aus Spaß auf Twitch streamt und nicht am Affiliate-Programm teilnimmt, also nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt wird, hat steuerlich nichts zu befürchten. Wer als selbstständige/r ProGamer/in allerdings ein Gewerbe angemeldet hat, muss natürlich auch etwaige Einnahmen aus Twitch in der Steuererklärung angeben.

Steuerfahnder auf der Spur der eSportler

Als professionelle/r Gamer/in sollte man das Thema Steuererklärung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ende 2018 haben Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen die Einkünfte der eSport-Branche genauer unter die Lupe genommen. Im Fokus standen nicht nur eSport-Teams und Veranstalter/innen, sondern auch Spieler/innnen aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Finanzamt hat eSport also durchaus auf dem Schirm.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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