Steuer ABC

Festsetzungsfrist – was ist das?

11.10.2023
Die Festsetzungsfrist, auch Festsetzungsverjährung genannt, ist eine Verjährungsfrist im Steuerrecht. Wann sie greift und was Sie beachten müssen, erklären wir hier.

Sobald die sogenannte Festsetzungsfrist abgelaufen ist, ist eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig. So steht es in § 169 der Abgabenordnung. Die Festsetzungsfrist ist also eine Verjährungsfrist.

Das bedeutet konkret, dass nach Ablauf der Festsetzungsfrist beispielsweise keine Änderungen am Steuerbescheid mehr möglich sind. Das Finanzamt kann Ihren Steuerbescheid also nicht mehr zu Ihrem Nachteil ändern, Sie können aber auch keine Steuervorteile mehr durchboxen.

ÜBRIGENS:

Häufig wird die Festsetzungsfrist auch Festsetzungsverjährung genannt. Gemeint ist aber in beiden Fällen der gleiche Sachverhalt. Daneben gibt es auch noch die Zahlungsverjährung und die Strafverfolgungsverjährung, mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Wann verjähren Steuerschulden?

Wie hoch ist die Festsetzungsfrist?

Für Zölle und Verbrauchssteuern, wie die Biersteuer oder Tabaksteuer, beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr, für die übrigen Steuern vier Jahre. Ausnahmen:

  • 5 Jahre Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung, also wenn die gebotene Sorgfalt verletzt wurde.
     
  • 10 Jahre Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung.

Wann beginnt die Festsetzungsverjährung?

Grundsätzlich beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Ausnahme sind Besitz- und Verkehrssteuern – dazu zählt beispielsweise die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer oder der Zoll – , für die eine Steuererklärung abzugeben sind. In diesen Fällen gibt es Sonderregelungen.

Wann startet die Festsetzungsfrist bei Einkommensteuererklärungen?

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.

Zwei Beispiele bringen Klarheit:

  1. Frieda gibt die Steuererklärung 2021 im Juli 2022 ab. Die Festsetzungsfrist beginnt aufgrund der Ablaufhemmung mit Ablauf des Jahres 2022 und endet vier Jahre später, also 2026.
     
  2. Matteo gibt die Steuererklärung 2019 im Juli 2023 ab. Da die Anlaufhemmung auf drei Jahre begrenzt ist, beginnt sie erst 20122 und endet mit Ablauf des Jahres 2026.

ÜBRIGENS:

Bei einer Antragsveranlagung, also einer freiwilligen Abgabe der Einkommensteuererklärung, greift die Regelung für Besitz- und Verkehrssteuern nicht. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil von 2011 bestätigt. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Was ist die sogenannte Ablaufhemmung?

Es gibt Fälle, in denen Sie eine Fristverlängerung für die Festsetzungsfrist bekommen können. Wir zeigen Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Gründe für eine Fristverlängerung:

  • Bei einem vorläufigen Steuerbescheid endet die Festsetzungsfrist für die vorläufigen Punkte erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem das Finanzamt davon Kenntnis hat, dass die Ungewissheit beseitigt ist.
     
  • Unterläuft dem Finanzamt eine sogenannte offenbare Unrichtigkeit, kann das Finanzamt diese innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids korrigieren. Das gilt auch, wenn die Festsetzungsfrist in diesem Zeitraum bereits abläuft.
     
  • Stellen Sie kurz vor Ende der Festsetzungsverjährung einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids, läuft die Frist so lange weiter, bis das Finanzamt über Ihren Antrag entschieden hat.

ÜBRIGENS:

Unsere Beraterinnen und Berater kennen alle Regelungen rund um die Festsetzungsverjährung und sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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