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Preisgeld für Dissertation: Steuerfrei oder steuerpflichtig?

11.11.2025
Sie haben für Ihre Dissertation ein Preisgeld erhalten? Glückwunsch! Die schlechte Nachricht: Eventuell müssen Sie das Preisgeld versteuern.

Wer an einer wissenschaftlichen Hochschule beziehungsweise Universität einen Doktortitel erlangen möchte, muss eine Dissertation schreiben. Umgangssprachlich wird diese wissenschaftliche Arbeit zur Promotion auch Doktorarbeit genannt. Und wer eine solche erfolgreich verfassen möchte, muss viel Zeit und Mühe investieren. Umso erfreulicher ist es für die Autorin oder den Autor, wenn es für die Dissertation am Ende sogar eine Auszeichnung gibt. Denn einige dieser Preise für herausragende Promotionsarbeiten sind mit einem ansehnlichen Preisgeld versehen. Allerdings stellt sich auch folgende Frage: Ist ein solches Preisgeld einkommensteuerpflichtig? Oder anders ausgedrückt: Muss ich das Preisgeld versteuern? Genau diese Frage hat der BFH, das oberste Gericht für Steuerfragen, beantwortet.

Hinweis

ÜBRIGENS:

In der Regel muss man sich als fertige Doktorandin oder fertiger Doktorand entweder selbst um einen Preis für seine Dissertation bewerben, oder von jemandem vorgeschlagen werden. 

Finanzamt: Dissertation ist Arbeitslohn und steuerpflichtig

Der erste Fall: Eine junge Frau war vier Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Teilzeit an einem Institut einer Universität angestellt. In dieser Zeit erstellte sie ihre Dissertation, für die sie von der Universität einen Preis erhielt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Frau die Druckkosten für ihre Dissertation als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. Das Preisgeld gab sie jedoch nicht an. Das wurde vom zuständigen Finanzamt so nicht akzeptiert: Es berücksichtigte zwar die Druckkosten der Doktorarbeit als Werbungskosten, setzte das Preisgeld aber bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an.

Das wollte die Frau nicht hinnehmen und legte nach erfolglosem Einspruch vorm Finanzgericht Klage ein. Doch auch damit hatte sie keinen Erfolg: Das Finanzamt habe das Preisgeld zu Recht als Arbeitslohn angesetzt, so das Urteil des Finanzgerichts in Köln (Urteil vom 18.02.2020, I K 1309/18). Das Preisgeld habe wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts. Fazit: Das Preisgeld muss versteuert werden. Es darf in der Steuererklärung nicht weggelassen werden.

Zwar ließ der Senat des Finanzgerichts die Revision beim Bundesfinanzhof zu. Da die Klägerin darauf aber verzichtete, wurde das Urteil rechtskräftig.

Der zweite Fall: Ein Hochschulprofessor hatte für seine Habilitationsschrift ein Preisgeld erhalten. Das Finanzamt wertete den Betrag als Arbeitslohn und damit als steuerpflichtig. Der Professor war anderer Meinung – und zog ebenfalls vor Gericht. Der BFH entschied am 21. November 2024 (VI R 12/22): Das Preisgeld ist nicht automatisch steuerpflichtig. Entscheidend ist, ob das Geld für eine Leistung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde.

Im konkreten Fall wurde der Preis als Anerkennung einer wissenschaftlichen Leistung vergeben – ohne Bezug zum Dienstverhältnis. Damit liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Wann ein Preis steuerpflichtig ist

Das BFH-Urteil schafft endgültige Klarheit: Preisgelder können steuerpflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit stehen. Das gilt zum Beispiel, wenn:

  • das Preisgeld vom Arbeitgeber oder einer mit ihm verbundenen Einrichtung verliehen wird,
  • die prämierte Leistung Teil der vertraglichen Aufgaben ist,
  • oder die Auszeichnung eine Belohnung für dienstliche Erfolge darstellt.

Fehlt dieser Zusammenhang, handelt es sich nicht um Arbeitslohn – und das Preisgeld bleibt steuerfrei.

Was gilt für Dissertationen?

Wer ein Preisgeld für seine Dissertation erhält, sollte prüfen, wer die Auszeichnung vergibt und wofür sie gezahlt wird: Wird die Dissertation im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erstellt, kann das Preisgeld steuerpflichtig sein. Erfolgt die Auszeichnung dagegen unabhängig vom Beruf – etwa durch eine Stiftung oder eine wissenschaftliche Gesellschaft – ist sie in der Regel steuerfrei. 

Entscheidend bleibt also der Einzelfall.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Viele Promovierende erhalten ein Stipendium. Dafür müssen normalerweise keine Steuern bezahlt werden. Mehr darüber erfährst du in unserem Artikel Stipendium in der Regel steuerfrei.

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