Steuer-Tipp

Steuerklasse I (1): Die Steuerklasse für Alleinstehende

27.02.2026
Singles, geschiedene oder dauerhaft getrenntlebende Paare und Verwitwete, sie haben eines gemeinsam: Die Steuerklasse I (1).
Steuer machen lassen

Das Finanzamt teilt jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin eine Steuerklasse zu. Diese ist abhängig vom Familienstand. Für Alleinstehende gilt: Sie erhalten automatisch die Steuerklasse I (1) und können ihre Steuerklasse im Vergleich zu verheirateten Paaren nicht frei wählen. 

Mit der Heirat wird einem automatisch die Steuerklasse IV (4) zugewiesen, man kann aber in Steuerklasse III (3), IV (4) mit Faktor oder V (5) wechseln. Trennt man sich, landet man ab dem Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres wieder in Steuerklasse I (1). Die Ehegatten müssen deswegen ihre dauerhafte Trennung unverzüglich dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt melden. Das betrifft sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartner/innen.

Stirbt der Partner oder die Partnerin, kommt man erst ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod wieder in die Steuerklasse I (1). 

Hinweis

ÜBRIGENS:

Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, ist einkommensteuerrechtlich Ehegatten gleichgestellt. In der Regel werden Ehegatten/Lebenspartner automatisch in Steuerklasse IV (4) geführt; auf Antrag ist auch ein Wechsel in III/V (3/5) oder IV (4) mit Faktor möglich.

Der Grundfreibetrag gilt für alle

Wie in den Steuerklassen II (2) bis V (5) profitieren Arbeitnehmer/innen auch in der Steuerklasse I (1) vom sogenannten Grundfreibetrag. Das bedeutet: Liegt Ihr Einkommen ab 2026 bei unter 12.348 Euro pro Jahr (2025: 12.096 Euro), müssen Sie dafür keine Steuern zahlen.

Studenten oft in Steuerklasse I (1)

Der Grundfreibetrag ist besonders für Studierende interessant. Viele von ihnen arbeiten in der Gastronomie, sind nebenbei als Hilfskräfte an der Uni oder als Werksstudent/innen tätig. Dabei genießen sie keinen steuerlichen Sonderstatus und müssen ihre Nebentätigkeit abrechnen, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Besondere Regelungen gelten für einen Minijob.

Welche Steuerklasse ein/e Student/in hat, ist grundsätzlich vom Familienstand abhängig. In der Regel ist es die Steuerklasse I (1). Wer bereits verheiratet ist, kann seine Steuerklasse von III (3) bis V (5) wählen.

Hinweis

UNSER TIPP:

Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie von Steuerklasse I (1) in die Steuerklasse II (2) wechseln. Dafür müssen Sie allerdings einen Antrag stellen und gewisse Voraussetzungen erfüllen. 

Beratung suchen!

Sie wollen wissen, wie Sie in Steuerklasse I (I) Steuern sparen können? Für Sie wäre ein Steuerklassenwechsel in Steuerklasse II (2) möglich? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Eine VLH-Beratungsstelle ist auch in Ihrer Nähe:
  • Was sind die Voraussetzungen für die Abgabe einer Steuererklärung bei Steuerklasse 1?

    Die Abgabe einer Steuererklärung kann verpflichtend oder freiwillig sein. Bei der Veranlagungspflicht nimmt das Finanzamt an, dass es Ihnen nicht genug Steuern abgezogen hat. Das trifft beispielsweise auf folgende Fälle zu:

    • Wenn Sie über Ihren Arbeitslohn hinaus zusätzliche Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr haben. Das können zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Renten sein.
    • Wenn Sie von mehreren Arbeitgebenden gleichzeitig Lohn erhalten haben.
    • Wenn Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben.
  • Kann ich eine Steuererklärung bei Steuerklasse 1 auch freiwillig abgeben?

    Selbst wenn Sie als Single keine Steuererklärung abgeben müssen – Sie dürfen eine abgeben! Und das lohnt sich. Oftmals können gerade diejenigen Steuerzahler/innen, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen.

    Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich vor allem, wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben. Handwerkerrechnungen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen rund um Ihr Zuhause haben. wenig verdienen und beispielsweise eine zweite Berufsausbildung machen. 

    Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

  • Muss ich als Student oder Azubi in Steuerklasse 1 eine Steuererklärung machen?

    Azubis und Studierende sind im Regelfall nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings können mit einer freiwilligen Steuererklärung Fahrtkosten und Ausgaben für Arbeitsmittel wie einen Laptop oder Bücher geltend gemacht werden.

    Was für Azubis generell zu beachten ist, finden Sie hier: Steuererklärung für Auszubildende

    Studierende werden hier fündig: Steuererklärung für Studierende

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Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

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