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Überstunden und Steuern – so geht‘s

Wer für seine Mehrarbeit mehr Lohn bekommen soll, kann über ein Lebensarbeitszeitkonto die Steuerzahlung verschieben. Wir erklären, wie das funktioniert.

Überstunden und Steuern – so geht‘s

Die Redakteurin Maike muss viele Überstunden machen. Dank Arbeitszeiterfassung wissen sie und ihr Arbeitgeber jedoch immer, wie viel Zeit sie mehr gearbeitet hat, und sie bekommt die monatliche Mehrarbeit als Gehalt mit ihrem Lohn zusammen ausgezahlt. Das heißt aber auch, dass Maike das zusätzliche Gehalt genauso wie ihren normalen Lohn versteuern muss. Denn egal ob regelmäßiges Gehalt oder Sonderzahlungen, alles Geld, das ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin vom Chef oder der Chefin als Lohn erhält, unterliegt in der Regel der Steuerpflicht. Das gilt auch für viele sogenannte Sachbezüge, wenn sie einen bestimmten Wert übersteigen. 

Mit Lebensarbeitszeitkonto die Steuern verschieben

Eine Möglichkeit, die Lohnsteuer erst einmal zu sparen, hat Maike über ein Lebensarbeitszeitkonto oder sogenanntes Wertguthabenkonto. So ein Lebensarbeitszeitkonto ist eine Art Sparkonto, und das ist in der Einzahlungsphase sozialabgaben- und steuerfrei. Das funktioniert aber nur, wenn Maike mit ihrem Arbeitgeber vorher vereinbart, dass er ihr Arbeitsentgelt auf das Lebensarbeitszeitkonto bucht und nicht als Lohn direkt an sie auszahlt. Zudem ist hierfür in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in erforderlich.

Übrigens:

Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrem Lebensarbeitszeitkonto um ein langfristiges Zeitwertkonto handelt. Ein Gleitzeitkonto oder Flexikonto erkennt das Finanzamt nicht an. 

So funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto 

Ein Lebensarbeitszeitkonto kann wie eine betriebliche Altersvorsorge genutzt werden, es sei denn, Maike möchte es für Freistellungszwecke verwenden. Dazu gehören zum Beispiel die Elternzeit, Teilzeitarbeit, der Vorruhestand oder ein Sabbatical. Wichtig: Möchte Maike die Überstunden erst zu einem späteren Zeitpunkt als Lohn ausbezahlt bekommen, muss sie das Geld erst versteuern, wenn sie es bekommt. Sie verschiebt also ihre Steuerzahlung in die Zukunft.

Maikes Lebensarbeitszeitkonto bietet zudem den Vorteil, dass sie Zinsen auf ihr Wertguthaben bekommt und sie es bei einem Arbeitgeber/innen/wechsel mitnehmen kann. Außerdem sind die eingezahlten Beträge auf das Langzeitkonto gegen eine Insolvenz ihres Arbeitgebers geschützt.

Übrigens:

Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitegberin lässt sich das Lebensarbeitszeitkonto auch mit nicht genutzten Urlaubstagen und Erfolgsprämien sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auffüllen.

Unser Tipp: Freizeit haben statt Steuern zahlen

Noch entspannter macht es Sophie, die auch als Redakteurin arbeitet – aber bei einer anderen Firma. Sie lässt sich ihre Überstunden nicht auszahlen, sondern in Freizeit umwandeln, und muss daher gar keine Steuern bezahlen. Denn der Freizeitausgleich für die Mehrarbeit ist natürlich steuerfrei. 

Welche Überstundenregelung Ihr/e Arbeitgeber/in für Mehrarbeit vorgesehen hat, steht übrigens in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Weitere Informationen zur maximalen Arbeitszeit pro Tag oder an gesetzlichen Feiertagen finden Sie im deutschen Arbeitszeitgesetz. Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer/innen.

WIchtig:

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Sie zum Thema Arbeitsrecht nicht beraten, das regelt das Steuerberatungsgesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG). Was wir aber können, ist Ihre Steuerklärung zu machen und Ihnen die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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