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Beitragsbemessungsgrenze: Was ist das?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Was das genau bedeutet und was die Versicherungspflichtgrenze damit zu tun hat, erklären wir hier.

Grundsätzlich muss jede/r Arbeitnehmer/in von seinem bzw. ihrem Bruttogehalt Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Dazu gehören neben der Krankenversicherung auch die Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in die Beiträge. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Artikel Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.

Wie hoch sind die Beiträge und wann kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel?

Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Beitrag. Wir zeigen Ihnen das am Beispiel der Rentenversicherung: Der Rentenbeitragssatz liegt 2024, wie auch 2023 und 2022, bei 18,6 Prozent. Sie und Ihr/e Arbeitgeber/in zahlen den Rentenbeitrag jeweils zur Hälfte, also 9,3 Prozent. Die Rechnung sieht also wie folgt aus:

  • Wenn Sie 2.000 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 186 Euro monatlich in die Rentenkasse.
  • Wenn Sie 3.500 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 325,50 Euro monatlich in die Rentenkasse.

Sie sehen: Steigt Ihr Bruttogehalt, steigen auch Ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Die Beiträge erhöhen sich nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur Sozialversicherung. Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge also nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Gutverdiener/innen zahlen also sozusagen nur bis zu einem Höchstbetrag.

  • Wenn Sie 2024 im Westen 7.550 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 702,15 Euro monatlich in die Rentenkasse.
  • Wenn Sie 2024 im Westen 7.700 Euro brutto verdienen, zahlen Sie ebenfalls 702,15 Euro monatlich in die Rentenkasse. Sie haben die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschritten, Ihre Beiträge sind gedeckelt.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist außerdem unterteilt in West und Ost. Sie liegt 2024 bei 7.550 Euro monatlich (West) beziehungsweise 7.450 Euro monatlich (Ost). Der Jahreswert West ist aktuell 90.600 Euro, im Osten 89.400 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2024 bei 5.175 Euro monatlich beziehungsweise bei 62.100 Euro jährlich. Hier wird nicht in West und Ost entschieden, es gilt ein Einheitswert.

Wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig erhöht?

Ja, die Bundesregierung legt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu fest. So hat sich beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren entwickelt:

  monatlich
 
jährlich
 
  West Ost West Ost
Beitragsbemessungsgrenze 2024 7.550 Euro 7.450 Euro 90.600 Euro 89.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2023 7.300 Euro 7.100 Euro 87.600 Euro 85.200 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2022 7.050 Euro 6.750 Euro 84.600 Euro 81.000 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2021 7.100 Euro 6.700 Euro 85.200 Euro 80.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2020 6.900 Euro 6.450 Euro 82.800 Euro 77.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2019 6.700 Euro 6.150 Euro 80.400 Euro 73.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2018 6.500 Euro 5.800 Euro 78.000 Euro 69.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2017 6.350 Euro 5.700 Euro 76.200 Euro 68.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2016 6.200 Euro 5.400 Euro 74.400 Euro 64.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2015 6.050 Euro  5.200 Euro 72.600 Euro 62.400 Euro

Und was ist die Versicherungspflichtgrenze?

In der Regel ist man als Arbeitnehmer/in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Mindesteinkommen überschreiten. Diese Grenze nennt man Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt 2024 bei 5.775 Euro pro Monat. Wer also 69.300 Euro oder mehr im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln, weil er die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die Versicherungspflichtgrenze wird übrigens auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, genannt.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt, steuerlich gesehen, eine wichtige Rolle in der betrieblichen Altersvorsorge. Der Staat fördert die Vorsorge für das Alter und richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze. Denn Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu kommen weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die allerdings nur steuerfrei sind.  

Übrigens:

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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