Beitragsbemessungsgrenze: Was ist das?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Was das genau bedeutet und was die Versicherungspflichtgrenze damit zu tun hat, erklären wir hier.

Grundsätzlich muss jede/r Arbeitnehmer/in von seinem bzw. ihrem Bruttogehalt Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dazu gehört neben der Krankenversicherung auch die Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in die Beiträge. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Artikel Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
Wie hoch sind die Beiträge und wann kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel?
Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Beitrag. Wir zeigen Ihnen das am Beispiel der Rentenversicherung: Der Rentenbeitragssatz liegt 2023, wie auch 2022 und 2021, bei 18,6 Prozent. Sie und Ihr/e Arbeitgeber/in zahlen den Rentenbeitrag jeweils zur Hälfte, also 9,3 Prozent. Die Rechnung sieht also wie folgt aus:
- Wenn Sie 2.000 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 186 Euro monatlich in die Rentenkasse.
- Wenn Sie 3.500 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 325,50 Euro monatlich in die Rentenkasse.
Sie sehen: Steigt Ihr Bruttogehalt, steigen auch Ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Die Beiträge erhöhen sich nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur Sozialversicherung. Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge also nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Gutverdiener/innen zahlen also sozusagen nur einen Höchstbetrag.
- Wenn Sie im Westen 7.300 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 678,90 Euro monatlich in die Rentenkasse.
- Wenn Sie im Westen 7.400 Euro brutto verdienen, zahlen Sie ebenfalls 678,90 Euro monatlich in die Rentenkasse. Sie haben die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschritten, Ihre Beiträge sind gedeckelt.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist außerdem unterteilt in West und Ost. Sie liegt 2023 bei 7.300 Euro monatlich (West) beziehungsweise 7.100 Euro monatlich (Ost). Der Jahreswert West ist aktuell 87.600 Euro, im Osten 85.200 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2023 bei 4.987,50 Euro monatlich, beziehungsweise bei 59.850 Euro jährlich. Hier wird nicht in West und Ost entschieden, es gilt ein Einheitswert.
Wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig erhöht?
Ja, die Bundesregierung legt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu fest. So hat sich beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren entwickelt:
monatlich | jährlich | |||
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West | Ost | West | Ost | |
Beitragsbemessungsgrenze 2023 | 7.300 Euro | 7.100 Euro | 87.600 Euro | 85.200 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2022 | 7.050 Euro | 6.750 Euro | 84.600 Euro | 81.000 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2021 | 7.100 Euro | 6.700 Euro | 85.200 Euro | 80.400 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2020 | 6.900 Euro | 6.450 Euro | 82.800 Euro | 77.400 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2019 | 6.700 Euro | 6.150 Euro | 80.400 Euro | 73.800 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2018 | 6.500 Euro | 5.800 Euro | 78.000 Euro | 69.600 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2017 | 6.350 Euro | 5.700 Euro | 76.200 Euro | 68.400 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2016 | 6.200 Euro | 5.400 Euro | 74.400 Euro | 64.800 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2015 | 6.050 Euro | 5.200 Euro | 72.600 Euro | 62.400 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2014 | 5.950 Euro | 5.000 Euro | 71.400 Euro | 60.000 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2013 | 5.800 Euro | 4.900 Euro | 69.600 Euro | 58.800 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze 2012 | 5.600 Euro | 4.800 Euro | 67.200 Euro | 57.600 Euro |
Und was ist die Versicherungspflichtgrenze?
In der Regel ist man als Arbeitnehmer/in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Mindesteinkommen überschreiten. Diese Grenze nennt man Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt 2023 bei 5.550 Euro pro Monat. Wer also 66.600 Euro oder mehr im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln, weil er die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die Versicherungspflichtgrenze wird übrigens auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, genannt.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt, steuerlich gesehen, eine wichtige Rolle in der betrieblichen Altersvorsorge. Der Staat fördert die Vorsorge für das Alter und richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze. Denn Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Oben drauf kommen weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die allerdings nur steuerfrei sind.
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.