Steuer ABC

Was ist die Wohnungsbauprämie?

29.02.2024
Wohnraum ist knapp in Deutschland. Der Staat will den Bau neuer Wohnungen mit der Wohnungsbauprämie fördern. Was das ist und wie Sie die Prämie bekommen, erklären wir hier.

Die Mieten steigen ständig und die Bauzinsen seit kurzem auch wieder. Kein Wunder also, dass sich viele Bundesbürger/innen den Kauf oder Bau eines Eigenheims nicht leisten können.

Laut Statistischem Bundesamt leben rund 46,5 Prozent der deutschen Haushalte in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung. 53,5 Prozent wohnten dagegen zur Miete. Damit liegt Deutschland im europäischen Schnitt von 69 Prozent Wohneigentumsquote an letzter Stelle. Schaut man sich auch die europäischen Nicht-EU-Länder an, leben nur in der Schweiz noch weniger Menschen in Wohneigentum.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Bau- und Kaufwillige?

Der Staat will den Wohnungsbau fördern und zahlt daher Bausparern und Bausparerinnen eine Wohnungsbauprämie, das heißt einen Zuschuss von 10 Prozent (bis 2020 waren es nur 8,8 Prozent) auf ihr Erspartes – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Daneben gibt es für Häuslebauer/innen oder -käufer/innen noch die Arbeitnehmersparzulage, Baukindergeld und Wohn-Riester.

Bausparen in Deutschland

Bereits in den 1920er Jahren haben sich die Bausparkassen etabliert, weil nach dem ersten Weltkrieg Wohnungsmangel herrschte. Seit 1973 gibt es das Bausparkassengesetz und somit einheitliche Regelungen für alle Institute. Die Grundprinzipien des Bausparens sind dabei bei allen Bausparkassen gleich: Man schließt einen Bausparvertrag ab und spart monatliche Beiträge, die in erster Linie von der Höhe der Bausparsumme bestimmt werden. 

Wie unterstützt der Staat die Sparer?

Vor dem Umzug ins Eigenheim steht für die meisten zuerst einmal das Ansparen. Hier legt der Staat genau 10 Prozent Wohnungsbauprämie aufs Gesparte drauf. Allerdings gibt es maximal 70 Euro jährlich. Bei verheirateten Paaren beträgt die maximale Förderung 140 Euro.

Das heißt, um die höchstmögliche Prämie zu bekommen, müssen Alleinstehende 700 Euro und Verheiratete 1.400 Euro pro Jahr in den Sparvertrag einzahlen.

Wer dagegen nur die geforderte Mindestsumme von 50 Euro im Jahr spart, bekommt 5 Euro Wohnbauprämie – weniger geht nicht.

Wichtig: Wenn Sie auch vermögenswirksame Leistungen in Ihren Bausparvertrag einzahlen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine andere staatliche Förderung, nämlich die Arbeitnehmersparzulage. Für diese Summe können Sie keine Wohnungsbauprämie erhalten, denn das würde eine doppelte Förderung bedeuten.

Unter welchen Bedingungen gibt es die Wohnungsbauprämie?

Das sind die Voraussetzungen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten:

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Das zu versteuernde Einkommen muss unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen.
  • Das Bausparguthaben muss an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden sein, also für Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie benutzt werden.
  • Sie müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen (eine Obergrenze gibt es nicht).
  • Der Bausparvertrag muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben.
  • Die Prämie gibt es auch für andere Sparverträge, die dem Bau oder dem Erwerb selbst genutzten Wohneigentums gelten, und die eine Laufzeit von drei bis sechs Jahren haben.
  • Bezuschusst wird auch der Kauf von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften, sowie Ansparverträge mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften, die eine Laufzeit von drei bis acht Jahren haben.

Es lässt sich nicht genau sagen, bis zu welchem Brutto-Einkommen es sich lohnt, einen Antrag auf Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse zu stellen, da eine Bedingung für die Prämie das zu versteuernde Einkommen ist. Das ist das Bruttojahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten, Sonderausgaben und verschiedenen Freibeträgen.

Wichtig: Für jedes Kind erhöht sich das „erlaubte“ Brutto-Einkommen um 8.000 Euro.

Mietpreissteigerung

Die Mieten steigen, insbesondere in den Ballungszentren: Haushalte in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hatten 2022 eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 9,60 Euro pro Quadratmeter. Das waren 28 Prozent mehr als in Kleinstädten und ländlichen Gemeinden, wo die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 7,50 Euro lag, so das Statistische Bundesamt.

Deutsche Haushalte wendeten 2022 durchschnittlich 27,8 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommen für Miete und Nebenkosten auf. Insgesamt 3,1 Millionen Miethaushalte hatten eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent. 

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Immer am Ende des Jahres besteht der Anspruch auf die Prämie. Den Antrag können Sie noch bis zu zwei Kalenderjahre nach dem Sparjahr einreichen. Von der Bausparkasse bekommen Sie einen „amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ zusammen mit ihrem Kontoauszug. Den Vordruck füllen Sie aus und schicken ihn an die Bausparkasse. Die schreibt Ihnen die Prämie dann auf Ihrem Bausparkonto gut.

Kann ich die Prämie für mehrere Bausparverträge bekommen?

Es ist möglich, die Prämie auf mehrere Bausparverträge aufzuteilen. Dann müssen Sie bei jeder Bausparkasse einen separaten Antrag stellen. Die Höchstsumme, die Sie vom Staat bekommen können, ändert sich jedoch dadurch nicht.

Muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?

Achtung: Lösen Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig auf, genau gesagt vor Ablauf von sieben Jahren, dann müssen Sie erhaltene Prämien zurückzahlen. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen:

  • Stirbt der Bausparer oder die Bausparerin, müssen die Erben und Erbinnen die Prämie nicht zurückzahlen.
  • Ist der Bausparer oder die Bausparerin nach dem Abschluss des Vertrags mindestens ein Jahr lang arbeitslos, darf er bzw. sie den Vertrag ohne Rückzahlung der Prämie kündigen.

Auch wer das gesparte Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet, muss die Bausparprämie zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Wurde der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, darf das Geld frei verwendet werden, zum Beispiel auch für einen Führerschein.

Quellen

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