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Bildungsgutschein, Bildungsprämie, Bildungsscheck – was ist was?

Eine Weiterbildung eröffnet neue Chancen im Job, aber sie kann teuer sein. Daher gibt es verschiedene Zuschüsse vom Staat und von den Bundesländern. Wir geben einen Überblick.

Bildungsgutschein, Bildungsprämie, Bildungsscheck – was ist was?

Die Arbeitswelt ist ständig in Bewegung, kaum jemand macht heutzutage noch sein Berufsleben lang immer dasselbe. Das bedeutet, Arbeitnehmer/innen müssen immer am Ball bleiben, sich weiterbilden oder sogar ganz neu orientieren, wenn der alte Job wegfällt oder sich ändert.

Doch was tun, wenn der Lernwille zwar groß, die Kasse aber knapp ist? Der Bund und die Länder bieten verschiedene Zuschüsse für Weiterbildungen. Die drei wichtigsten haben bzw. hatten ähnliche Namen: Bildungsgutschein, Bildungsprämie, Bildungsscheck. Was ist der Unterschied? Und welche Auswirkungen haben bzw. hatten sie auf die Steuererklärung?

Mit Bildungsgutschein zum neuen Job

Die Agentur für Arbeit kann Weiterbildungskosten mit einem Bildungsgutschein übernehmen.

Einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme gibt es nicht. Die Arbeitsagentur prüft zunächst, ob die Weiterbildung nötig ist. Das kann der Fall sein, wenn Sie arbeitslos sind und mit der Schulung Ihre Chancen auf Neuanstellung verbessern – oder wenn die Weiterbildung verhindern kann, dass Sie überhaupt erst arbeitslos werden. Der Bildungsgutschein kann auch genutzt werden, um einen Berufsabschluss nachzuholen.

Auf jeden Fall ist ein persönliches Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nötig. Und der Anbieter oder die Anbieterin der Weiterbildung muss eine bestimmte Zulassung haben, die sogenannte AZAV-Zertifizierung. Nicht nur der Bildungsanbieter oder die Bildungsanbieterin, auch die jeweilige Schulung muss AZAV-zertifiziert sein. Sonst ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit nicht möglich.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt es auch weiterhin während der Fortbildung, wenn sie über einen Bildungsgutschein finanziert wird. Manchmal übernimmt das Amt auch die Fahrtkosten und eventuelle Kinderbetreuungskosten.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag für den Bildungsgutschein rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme bei der Arbeitsagentur einreichen. Den Bildungsgutschein selbst geben Sie dann beim Anbieter der Weiterbildung ab.

Die Bildungsprämie für Geringverdiener/innen

Die Bildungsprämie bestand seit 2008 und lief bis zum 31. Dezember 2021. Mit der Bildungsprämie förderte die Bundesregierung Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Sie galt für berufsbezogene Weiterbildungen und bestand aus zwei Teilen: dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Beide Gutscheine waren kombinierbar, und man erhielt sie nach einem Beratungsgespräch in einer der staatlichen Bildungsprämien-Beratungsstellen. 

Übrigens:

Einige Prämiengutscheie konnten noch bis spätestens Juni 2022 eigensetzt werden.

Der Bildungsscheck und andere Zuschüsse der Bundesländer

Die Bundesländer bieten noch eigene Fördermöglichkeiten. Dazu gehört beispielsweise der Bildungsscheck, den die Länder Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen anbieten. In Rheinland-Pfalz heißt das Angebot QualiScheck, in Bremen, Sachsen und Thüringen nennt es sich Weiterbildungsscheck, in Hessen Qualifizierungsoffensive. In Schleswig-Holstein heißt diese Förderung Weiterbildungsbonus. Fast jedes Bundesland hat ein solches Programm, die Rahmenbedingungen sind jedoch verschieden.

Die Maßnahme ist meist für gering Qualifizierte oder Personen ohne Ausbildung gedacht, teilweise auch für Ältere, Menschen mit Behinderungen, oder für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, der hier nicht anerkannt wird. Je nach Bundesland werden weniger als 50 Prozent oder bis 100 Prozent der Fortbildungskosten übernommen, die Beträge liegen zwischen 500 und maximal 25.000 Euro. Teilweise ist es Pflicht, dass auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Teil der Kosten trägt.

Einen Überblick über die Programme der einzelnen Bundesländer bietet die Informationsseite des Bildungsministeriums

Hier noch einmal in einer Tabelle zusammengefasst die zwei seit 2022 verbliebenen Fördermöglichkeiten:

  Bildungsgutschein Bildungsscheck,
Weiterbildungsscheck,
Qualischeck, Qualifizierungs-
scheck, Weiterbildungsbonus
Von wem? Agentur für Arbeit Bundesländer
Voraussetzung Antragsteller:
- arbeitslos oder
- von Arbeitslosigkeit bedroht oder
- fehlender Berufsabschluss

Anbieter:
Fortbildung und Anbieter müssen AZAV-zertifiziert sein
Je nach Bundesland unterschiedlich
Wie hoch ist der Zuschuss? Keine offizielle Begrenzung Je nach Bundesland sehr unterschiedlich
Besonderheit Kann-Leistung, es gibt keinen Rechtsanspruch  

Und wie wirkt es sich auf die Steuer aus?

Da Bildungsgutschein und Co. reine Kostenerstattungen sind, gelten sie nicht als Einnahme und müssen bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie Kosten haben, die der jeweilige Gutschein nicht abdeckt, zum Beispiel für zusätzliche Literatur, dann können Sie diese als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Auch Bewerbungskosten können Sie teilweise absetzen. Und falls Ihnen dabei wegen nicht vorhandener oder fehlender Einnahmen Verluste entstehen, können Sie diese mit eventuellen Einkünften verrechnen oder unter Umständen den sogenannten Verlustvortrag nutzen.

Übrigens:

Sie wissen nicht, was Sie wo in der Steuererklärung eintragen müssen? Oder Sie haben Fragen zur Absetzbarkeit Ihrer Ausgaben? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne.

 

Quellen

  • Informationen zum Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur. Datum 02.04.2019.
  • Bildungsministerium: Informationen zur Bildungsprämie. Datum 02.04.2019.
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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