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Bausparvertrag: Wann gibt es die staatliche Förderung?

Erst sparen, dann eine Immobilie kaufen. Das ist vereinfacht das Prinzip Bausparen. Und dieses Prinzip wird sogar staatlich gefördert.

„Schaffe, schaffe, Häusle baue“ – wer kennt sie nicht, die schwäbische Redensart? Doch in der Regel muss das Geld nicht nur verdient, sondern auch angelegt werden, bevor die eigenen vier Wände stehen.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Zuerst schließen Sie mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag ab und legen die Höhe der Bausparsumme fest – beispielsweise 50.000 Euro. Nun beginnt die Ansparphase. Je nach Vertrag sparen Sie in stetigen Raten während einer vorab festgelegten Laufzeit in der Regel die Hälfte der Bausparsumme an und bekommen Guthabenzinsen.

Gehen wir einmal davon aus, dass Sie nach sieben Jahren 25.000 Euro angespart haben. Das Mindestsparguthaben ist damit erreicht, Ihr Bausparvertrag ist jetzt "zuteilungsreif". Das bedeutet: Wenn Sie das Geld jetzt zum Bauen oder Renovieren brauchen, dann zahlt Ihnen die Bausparkasse die komplette Summe – also 50.000 Euro – aus.

Jetzt sind Sie in der sogenannten Tilgungsphase. Die von der Bausparkasse geliehenen 25.000 Euro zahlen Sie nämlich als Darlehen zurück. Das Besondere am Bausparen: Bereits bei Vertragsabschluss haben Sie und der Anbieter sowohl die Guthabenzinsen als auch den Zinssatz und die Tilgungsdauer für das spätere Darlehen festgelegt. Das ist deshalb von Vorteil, weil die Bausparkasse Ihnen günstige Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit garantiert – unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.

Für welche Maßnahmen kann ich das Geld aus dem Bausparvertrag verwenden?

Der Name lässt es vermuten: Das Guthaben Ihres Bausparvertrags können Sie für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen. Aber auch für eine Modernisierung der Immobilie oder andere sogenannte wohnwirtschaftliche Maßnahmen rund um die Immobilie, wie zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster.

Welche staatlichen Förderungen gibt es beim Bausparen?

Beim Bausparen können Sie auf die Unterstützung des Staates zählen – die Bausparförderung. Neben der Wohnungsbauprämie gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Eigenheimrente. Dazu später mehr.

Wohnungsbauprämie – was ist das?

Der Staat unterstützt Bausparer/innen seit 2021 mit 10 Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass Sie 10 Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie bekommen, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Voraussetzungen für die Prämie:

  • Das zu versteuernde Einkommen muss im Jahr unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen.
  • Das Bausparguthaben muss an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden sein, also für Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie benutzt werden.
  • Sie müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen.

Wie bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer/innen bekommen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.

Was hat es mit der Eigenheimrente auf sich?

Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, können Sparer/innen doppelt punkten: Zum einen gibt es eine staatliche Förderung, zum anderen kann man die Beiträge zum Wohn-Riester als Sonderausgabe in der eigenen Steuererklärung angeben. Allerdings muss man dafür strikte Bedingungen einhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Eigenheimrente.

Kann ich die Abschlussgebühr des Bausparvertrags als Werbungskosten absetzen?

Für jeden abgeschlossenen Bausparvertrag verlangen die Anbieter ein Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind das also 500 Euro. Kaufen oder bauen Sie eine Immobilie, um diese anschließend zu vermieten, können Sie die Abschlussgebühr als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung eintragen. Möchten Sie selbst in die Immobilie einziehen, steht Ihnen dieser Steuervorteil allerdings nicht zu.

Muss ich für meine Guthabenzinsen Steuern zahlen?

Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungssteuer. Denken Sie deshalb unbedingt daran, auch Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch Ihre Guthabenzinsen, bleiben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei (ab 2023 sind es 1.000 Euro). Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

Übrigens:

Ob Sie nun ein Haus kaufen oder selbst bauen, Stress haben Sie damit auf jeden Fall. Damit Sie sich in dieser aufregenden Zeit nicht auch noch um die Steuererklärung kümmern müssen, kommen Sie zu uns: Unsere Beraterinnen und Berater machen Ihre Steuererklärung – damit Ihnen mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben bleibt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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