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Keine Steuern auf Lottogewinne

Gute Nachricht für alle Lottospieler/innen: Lottogewinne sind steuerfrei. Was Sie steuerlich aber dennoch beachten müssen, erklären wir hier.

1:140 Millionen – die Chancen auf einen Sechser im Lotto mit Superzahl stehen denkbar schlecht. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit, eineiige Vierlinge zu bekommen, wird mit 1:13 Millionen angegeben. Aber es gibt ja noch viele weitere Gewinnklassen mit deutlich besseren Gewinnchancen. Gehören Sie zu den glücklichen Gewinnern und Gewinnerinnen, gibt es eine weitere gute Nachricht: Lottogewinne sind grundsätzlich steuerfrei.

Denn ein Lottogewinn ist Glücksache – damit fällt der Gewinn nicht unter eine der Einkunftsarten, die in § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt sind. Die Konsequenz ist, dass für den Lottogewinn selbst keine Steuern fällig werden.

Übrigens:

Wer Lotto spielt, unterstützt trotzdem indirekt das Finanzamt: Öffentliche Lotterien und Ausspielungen in Deutschland unterliegen der Lotteriesteuer. Die Lotteriesteuer beträgt 16 2/3 Prozent des Bruttopreises aller Lose. Von jedem Euro, den Sie für einen Tipp investieren, gehen also automatisch 16,66 Cent Lotteriesteuer an den Fiskus.

Zinsen auf Lotteriegewinne sind steuerpflichtig

Für das Finanzamt wird Ihr Lottogewinn erst interessant, wenn Sie das gewonnene Geld anlegen und damit Zinsen erwirtschaften. Die zählen dann zum Bereich Kapitalerträge, und die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent greift.

Immerhin: Wenn Sie für Ihren Gewinn weniger als 801 Euro (ab 2023 sind es 1.000 Euro) an Zinsen im Jahr bekommen, bleiben dank Sparerpauschbetrag auch die Zinsen steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Ein Beispiel: Wenn Sie 30.000 Euro gewinnen und auf ein Tagesgeldkonto mit einem Zinssatz von 2,5 Prozent einzahlen, erhalten Sie 750 Euro Zinsen pro Jahr. Damit liegen Sie unter den 801 Euro bzw. 1.000 Euro und müssen keine Steuern auf die Zinsen zahlen. Das gilt aber nur, wenn Sie keine weiteren Einkünfte aus Kapitalerträgen haben.

Bei ausländischem Lottogewinn können Steuern fällig werden

Aufpassen müssen Sie bei einer Teilnahme an einer ausländischen Lotterie wie zum Beispiel der spanischen Weihnachtslotterie El Gordo oder der amerikanischen Powerball Lotterie. Über die Steuerabgaben entscheidet der Staat, in dem die Lotterie ansässig ist.

Drei Beispiele:

  • In Spanien müssen Lottogewinne versteuert werden. Und zwar mit einem Steuersatz von 20 Prozent.
  • In den USA ist es deutlich komplizierter: Ist der Lotteriegewinn höher als 5.000 Euro, werden für Ausländer 30 Prozent Steuern fällig. Hinzu kommen – je nach Bundesstaat, in dem das Los gekauft wurde – weitere fünf bis fast neun Prozent.
  • In der Schweiz sind Lotteriegewinne von Swisslos und der Loterie Romande bis zu einem Schwellenwert von 1 Million Franken von der Einkommenssteuer befreit. Ab einem Gewinn von 1 Million Franken zieht die Lotteriegesellschaft 35 Prozent des steuerbaren Anteils als Verrechnungssteuer ab. Als Ausländer/in können Sie allerdings bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen Antrag auf Erstattung stellen.

Es gibt aber auch Länder wie Österreich, Finnland oder Kanada, in denen ebenfalls keine Steuern auf Lottogewinne verlangt werden.

Monatliche Sofortrente steuerlich umstritten

Kontrovers diskutiert wird die steuerliche Behandlung einer monatlichen Sofortrente. Ein Lotteriegewinn in dieser Form kann vom Finanzamt im Einzelfall als steuerpflichtige Rentenzahlung behandelt werden. Ist das der Fall, werden auch auf den sonst steuerfreien Lotteriegewinn plötzlich Steuern fällig.

Unser Tipp:

Wenn Sie eine monatliche Sofortrente gewonnen haben, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen und klären, wie der Lottogewinn bei Ihnen vor Ort versteuert wird. Sieht Ihr Finanzamt den Gewinn als steuerpflichtige Rentenzahlung, kann es sich unter Umständen lohnen, sich den Lottogewinn als Sofortauszahlung ausschütten zu lassen.

Natürlich stehen Ihnen bei steuerlichen Fragen auch gerne unsere Beraterinnen und Berater zur Seite. Finden Sie hier eine VLH-Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Casino-Gewinn ist gegebenenfalls steuerfrei

Ob in der Spielbank vor Ort oder im Online-Casino: Steuerlich gesehen gelten die gleichen Regeln wie bei einer Lotterie. Da der Gewinn im Casino auf Glück oder Zufall beruht, sind alle in Deutschland und der EU erzielten Gewinne steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle.

Wichtiger Hinweis: Wer im Las Vegas-Urlaub im Casino hohe Gewinne einstreicht oder in einer Online-Spielhalle außerhalb der EU auf die richtige Zahl setzt, muss das mitgeführte Geld beim Zoll anmelden, sobald es die 10.000 Euro-Marke überschreitet. Doch auch wenn Gewinne in dieser Dimension deklariert werden müssen – Steuern werden nicht fällig. Allerdings kann der Online-Glücksspielgewinn beschlagnahmt werden, da legales Zocken für Deutsche nur bei einem lizensierten Anbietern und Anbieterinnen möglich ist.

Übrigens:

Ähnlich wie beim Poker gilt auch bei Casino-Gewinnen: Stuft das Finanzamt Sie als Berufsspieler/in ein, weil beispielweise die Einnahmen durch das Glücksspiel regelmäßig Ihr Gehalt übersteigen, kann auch nachwirkend Einkommensteuer auf Ihre Gewinne erhoben werden.

Einschränkung bei Gewinnen aus Fernsehshows

Wer als Kandidat/in an einer Fernsehshow teilnimmt und einen Gewinn erzielt, muss ihn als "sonstige Einkünfte" versteuern. Es sei denn, die Gewinne betragen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr. Das entschied 2012 der Bundesfinanzhof und begründete sein Urteil so: Wenn die Teilnahme an einer TV-Show eine vertraglich vereinbarte Leistung ist, stellt das Preisgeld ein Entgelt dieser Leistung dar. Nachlesen können Sie das Urteil im Internet unter dem Aktenzeichen IX R 6/10.

Eine endgültige Entscheidung sollte das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvR 1503/12) fällen. Doch das Gericht nahm 2015 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Das bedeutet: Die Entscheidung des Bundesfinanzhof ist rechtens und bleibt bestehen.

Ausgenommen von diesem Urteil sind Shows, in denen es mehr Glück oder Zufall ist, ob man gewinnt. Das trifft unter anderem auf die Sendung „Glücksrad“ und das „Punkt 12“- Gewinnspiel zu. Wer allerdings Geld bei Big Brother, Germanys Next Topmodel (GNTM) oder Deutschland sucht den Superstar (DSDS) gewinnt, muss seine Einnahmen versteuern.

Übrigens:

Auch gewonnene Sachwerte und andere Leistungen müssen gegebenenfalls versteuert werden. Das gilt auch, wenn beispielsweise über eine Fernsehshow wie „Zuhause im Glück“ das Haus renoviert oder umgebaut wird. Am 2. Mai 2019 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass die reinen Renovierungskosten als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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