Geringwertiges Wirtschaftsgut – was ist das?
17.04.2026
Wer als Arbeitnehmer/in beruflich das eigene Smartphone, den Laptop, bestimmte Software oder Büromöbel nutzt und diese selbst kauft, kann die Kosten dafür anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen - und zwar im Jahr der Anschaffung.
Einzige Voraussetzung für diese Sofortabschreibung: Es muss sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handeln. Denn anders als normale Wirtschaftsgüter, die generell über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, gelten für GWG andere steuerliche Regeln.
Wann ist ein Wirtschaftsgut geringwertig?
Ob das Finanzamt ein Wirtschaftsgut als GWG anerkennt, ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Es ist „abnutzbar“ und „beweglich“.
Das Wirtschaftsgut oder die Sache verliert im Laufe der Nutzung an Wert und kann außerdem bewegt werden. Beispiele dafür sind ein Laptop, Smartphone und Schreibtisch. Nicht bewegliche Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Gebäude oder Gebäudeteile, aber auch Patente oder Nutzungsrechte.
2. Es ist „selbstständig nutzbar“.
Die Sache oder das Wirtschaftsgut kann eigenständig genutzt werden, ohne andere Geräte. Ein Kameraobjektiv zum Beispiel ist nicht selbstständig nutzbar, es funktionieren nur gemeinsam mit einer Kamera. Ein Laptop oder ein Smartphone dagegen sind selbstständig nutzbar.
Schaffen Sie eine Büromöbelkombination aus Schreibtisch, Stuhl oder Rollcontainer an, gilt jedes einzelne Teil als selbstständig nutzbar und wird in der Regel immer als GWG anerkannt.
3. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben unter einer bestimmten Grenze.
Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht über 800 Euro (Nettobetrag, ohne Mehrwertsteuer), können Sie die Aufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
ÜBRIGENS:
Für Computer, Laptops, Tablets sowie Betriebs- und Anwendersoftware kann seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Die Kosten dürfen damit in der Regel bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Ob es sich dabei um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt, ist deshalb meist unerheblich.
Absetzen oder abschreiben?
Fazit: Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig nutzbar, unbeweglich oder teurer als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) sind, müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was bedeutet AfA, also Absetzung für Abnutzung?
ÜBRIGENS:
Wie Unternehmen, Firmen und Betriebe Wirtschaftsgüter abschreiben dürfen, erfahren Sie in unserem Artikel Was alles zum Anlagevermögen gehört.