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Umsatzsteuer-ID beantragen, prüfen und nutzen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer spielt innerhalb der EU eine wichtige Rolle. Warum das so ist und wo Sie die USt-ID beantragen können, beantworten wir Ihnen hier.

Umsatzsteuer-ID beantragen, prüfen und nutzen

Zusätzlich zur Steuernummer und Steuer-ID können deutsche Unternehmer/innen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr., beantragen.

Was ist die USt-Identifikationsnummer?

Die USt-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der EU im umsatzsteuerlichen Sinne.

ÜBRIGENS:

Im internationalen Miteinander ist die Bezeichnung VAT Nummer gebräuchlich. VAT ist eine englische Abkürzung und bedeutet Value Added Tax, also Mehrwertsteuer. Die VAT-Nummer ist also nichts anderes als die Umsatzsteuer-ID.

Wer braucht eine Umsatzsteuer-ID?

Nicht jede/r Unternehmer/in braucht eine Umsatzsteuer-ID. Wer allerdings innerhalb der EU am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Staaten teilnimmt, muss zwingend eine USt-ID beantragen. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Rechnungsstellung – dazu später mehr.

Wie ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgebaut?

Der Aufbau der Umsatzsteuer-ID ist recht simpel:

  1. Präfix bestehend aus zwei Großbuchstaben des EU-Ländercodes
  2. Bis zu zwölf alphanummerische Zeichen

In Deutschland beginnt die Umsatzsteuer-ID entsprechend immer mit einem DE, darauf folgt ein Block mit neun Ziffern – also DE999999999.

Wo kann ich die Umsatzsteuer-ID beantragen?

Unternehmer/innen können die Umsatzsteuer-ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Online kann der sogenannte "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" ausgefüllt und abgeschickt werden. Dieser Online-Dienst steht allerdings zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens nicht zur Verfügung. Die Umsatzsteuer-ID wird dann im Anschluss per Post verschickt.

Bei Kleinunternehmern gibt es eine Sonderregelung: Vor der Beantragung der USt-Identifikationsnummer braucht das BZSt ein Sondersignal vom Finanzamt. Entsprechend sollten sich Kleinunternehmer/innen immer zuerst an das für sie zuständige Finanzamt wenden. In der Regel genügt ein kurzer Anruf.

Wofür brauche ich die Umsatzsteuer-ID?

Sie spielt insbesondere bei der Rechnungsstellung eine Rolle. Unternehmer/innen müssen laut Umsatzsteuergesetz auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID angeben. Letztere wird in der Regel bevorzugt, da sie weniger missbrauchsanfällig ist.

Handeln zwei umsatzsteuerpflichtige Unternehmer/innen innerhalb der EU miteinander, nennt man das innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb. In diesem Fall müssen bei der Rechnungsstellung sowohl die USt-ID des Rechnungsstellers bzw. der Rechnungsstellerin als auch des Empfängers bzw. der Empfängerin angegeben werden.

Warum? Die Lieferung der Ware ist für das leistende Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Für den Empfänger oder die Empfängerin der Ware unterliegt der Erwerb allerdings der sogenannten Erwerbsbesteuerung. Die Erwerbssteuer ist eine Sonderform der Umsatzsteuer.

Geht es nicht um Waren, sondern um das Erbringen von Dienstleistungen innerhalb der EU, gilt die umgekehrte Steuerschuldnerschaft. Das bedeutet, dass nicht der/idie Leistungserbringer/in, sondern der/die Leistungsempfänger/in im EU-Ausland die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführen muss. Das nennt man Reverse-Charge-Verfahren.

ÜBRIGENS:

Laut Telemediengesetz muss – falls vorhanden – die Umsatzsteuer-ID im Impressum einer Webseite angegeben werden.

Wie kann ich die USt-IdNr. prüfen?

Wer sich unsicher ist, ob die Nummer eines Geschäftspartners oder einer Geschäftspartnerin gültig ist, kann die USt-ID durch das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission prüfen lassen. Jede/r Nutzer/in kann dort eine Anfrage zu einer EU-MwSt-Nummer in einem EU-Land stellt und erhält eine Antwort in Echtzeit.

Bestehen Zweifel an der Gültigkeit, kann man auch eine sogenannte qualifizierte Anfrage an das BZSt richten. Das BZSt teilt dann nach Prüfung mit, ob die Umsatzsteuer-ID sowohl gültig, als auch dem angegebenen Unternehmen zuzuordnen ist.

Übrigens:

Wenn Sie als Unternehmer/in zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind, müssen Sie natürlich auf die Richtigkeit achten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was ist ein unrichtiger Steuerausweis?

Wichtiger Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein darf die VLH laut Steuerberatungsgesetz Selbstständige und Unternehmer/innen nicht beraten. Bei Fragen rund um die USt-ID wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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