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Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Termine im Überblick

Damit Sie keine Frist verpassen: Wir zeigen Ihnen schnell und unkompliziert die wichtigsten Termine rund um die Einkommensteuererklärung im Überblick.

Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Termine im Überblick

Wenn Sie sich mit dem Thema Einkommensteuererklärung befassen wollen oder müssen, werden Sie schnell feststellen: Es gibt eine Reihe von Terminen und Fristen, die Sie beachten müssen. Wir haben Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Termine für ein "normales" Jahr übersichtlich zusammengefasst. So verpassen Sie keine Frist mehr!

In unserem Video stellen wir Ihnen alle Fristen in Kürze vor. Wenn Sie mehr Informationen brauchen, lesen Sie einfach weiter.

Termin Belegabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung

Damit die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung funktioniert, müssen zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse alle Daten an das Finanzamt melden. Die gesetzliche Frist zur Abgabe durch diese „Datenübermittler“ ist der 28. Februar des Folgejahres. Das bedeutet: Bis zu diesem Termin müssen Arbeitgeber & Co. alle relevanten Informationen über Sie an das Finanzamt weitergeben. Sie können also ab spätestens 1. März einen vollständigen Belegabruf machen und mit der Bearbeitung der vorausgefüllten Steuererklärung beginnen.

Termin Überweisung Einkommensteuervorauszahlungen

Sie mussten eine stattliche Summe nachzahlen und das Finanzamt hat Ihnen deshalb Steuervorauszahlungen  aufgebrummt? Dann legen Sie am besten einen Dauerauftrag an, denn die Vorauszahlungen müssen bis zum

10.03.,
10.06.,
10.09. und
10.12.

beim Finanzamt eingehen, also quartalsweise. Ist das Geld nicht rechtzeitig da, droht ein Säumniszuschlag.

Termin Abgabe der Steuererklärung

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss sich den 31. Juli rot im Kalender markieren. An diesem Tag muss nämlich die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wenn Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des Folgejahres.

Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen aber verlängert, die Antworten auf all Ihre Fragen rund um die Abgabe der Steuererklärung finden Sie in unserem Artikel Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? 

Übrigens:

Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, kann die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Termin Steuerklasse wechseln

Sie haben geheiratet und würden gerne die Steuerklasse wechseln? Kein Problem, ein Wechsel der Steuerklassenkombination für Paare ist seit 2020 sogar mehrfach pro Jahr möglich. Die geänderte Steuerklasse gilt mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Wer möchte, dass die neue Steuerklasse noch für das laufende Jahr gilt, muss den Wechsel-Antrag bis spätestens zum 30. November stellen.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist? Das erklärt Ihnen unser Artikel Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt ganz ausführlich.

Termin Freibeträge beantragen

Sie haben monatliche hohe Ausgaben, zum Beispiel für Fahrt- oder Krankheitskosten? Dann können Sie sich gegebenenfalls einen sogenannten Freibetrag auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wollen Sie den Freibetrag noch im laufenden Jahr nutzen, müssen Sie ihn bis spätestens 30. November beim Finanzamt eintragen lassen. Wie das geht und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, haben wir Ihnen kompakt in unserem Artikel Mehr Netto dank Freibetrag zusammengestellt.

Termin Verspätungszuschlag vermeiden

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Haben Sie die Frist nur knapp verschwitzt, liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob Sie zur Kasse gebeten werden. Geben Sie die Steuererklärung allerdings nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab – also bis 28. Februar des Folgejahres –, wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Und das ganz automatisch und ohne Ausnahme. Wie hoch der Zuschlag ausfällt und wann ein Besteuerungsjahr endet, zeigen wir Ihnen in unserem Artikel Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst – was nun? 

Übriegns:

Fällt der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung auf Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich auf den Montag nach dem Wochenende.

Termine bei der Steuer im Überblick

Für das kleine Extra an Übersichtlichkeit haben wir alle Termine chronologisch für Sie zusammengefasst:

To do Termin
Abruf vorausgefüllte Steuererklärung ab 01.03.
Einkommensteuervorauszahlung I 10.03.
Einkommensteuervorauszahlung II 10.06.
Abgabe Steuererklärung Pflichtveranlagung 31.07.
Einkommensteuervorauszahlung III 10.09.
Wechsel Steuerklasse im laufenden Jahr 30.11.
Antrag auf Freibetrag 30.11.
Einkommensteuervorauszahlung IV 10.12.
Abgabe Steuererklärung Steuerprofi / Lohnsteuerhilfeverein 28.02. des Folgejahres
Automatische Fälligkeit Verspätungszuschlag ab 01.03. des Folgejahres

ÜBRIGENS:

Das sind Ihnen zu viele Fristen und Termine, die Sie beachten müssen? Kommen Sie zu uns, der VLH. Unsere Beraterinnen und Berater erstellen nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern sind das ganze Jahr über für Sie da und haben alle Fristen im Blick. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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