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Homeschooling: Lässt sich da was absetzen?

Wenn die Schule zu ist und das Kind zuhause unterrichtet werden muss, bleiben die Kosten dafür an den Eltern hängen.

Homeschooling: Lässt sich da was absetzen?

Geschlossene Schulen kosten Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht nur Zeit und Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld. Wenn zum Beispiel technische Geräte, wie ein Tablet oder Laptop, für das Homeschooling angeschafft werden müssen, damit der Nachwuchs auch vernünftig arbeiten kann. Auch die Ausgaben für Strom und Gas können sich erhöhen. Da drängt sich bei manchen Betroffenen folgende Frage auf: Kann ich die Kosten für das Homeschooling von der Steuer absetzen?

Kosten für Homeschooling nicht absetzbar

Die Antwort auf die Frage, ob Ausgaben für Homeschooling abgesetzt werden können, ist ernüchternd: Das Steuerrecht bietet keine Möglichkeit, um Kosten für die technische Ausstattung der eigenen Kinder geltend zu machen – egal ob Tablet oder Laptop. Das Gleiche gilt mit Blick auf Strom, Gas, Telefon und Internet.

Zwar hatte die Regierung in der akuten Homeschooling-Phase einige Corona-Hilfen beschlossen, auch für Familien – aber eine steuerliche Vergünstigung mit Blick auf das Thema Homeschooling war nicht dabei. Solche Aufwendungen können also weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Unser Tipp:

Arbeitsmittel, die Sie für sich selbst anschaffen und die Sie für Ihren Beruf verwenden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise steuerlich geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Auch keine Homeschooling-Pauschale

Für Homeschooling wurde während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung auch keine Pauschale beschlossen wie zum Beispiel für Homeoffice. Eltern mit schulpflichtigen Kindern mussten sich also trotz Schulschließungen mit dem Kinderbonus begnügen.

Allerdings existieren andere Möglichkeiten, um als Familie Steuern zu sparen. Welche das sind, können Sie in unserem Artikel zum Familienleistungsausgleich nachlesen.

Homeschooling und Betreuung

Ein anderer Aspekt für Berufstätige: Nicht alle Eltern können im Fall von Schulschließungen einfach zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Wenn Sie wegen geschlossener Schulen oder auch geschlossener Kindertagesstätten eine kostenpflichtige Betreuung für Ihre Kinder organisieren mussten, lassen sich die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Kinderbetreuungskosten – was kann ich absetzen?

Unser Tipp:

Es gibt zwar keine Möglichkeit, Kosten für Homeschooling von der Steuer abzusetzen. Es lohnt sich aber zu prüfen, welche sonstigen Ausgaben in der Steuererklärung eingetragen beziehungsweise welche Kosten sich möglicherweise noch auswirken könnten, um die Steuerlast zu senken. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne dabei und sind auch in Ihrer Nähe: Beratersuche

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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