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Auslandspraktikum und Steuern – so geht‘s

Wer ein Auslandspraktikum macht, muss unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, kann dafür aber auch einiges steuerlich absetzen.

Auslandspraktikum und Steuern – so geht‘s

Egal ob für ein Auslandssemester oder in der freien Zeit, viele Jugendliche und Studierende zieht es ins Ausland, um den eigenen Horizont zu erweitern und die Welt zu sehen. Da so ein Auslandsaufenthalt meistens recht teuer ist, versuchen viele junge Reisende, im Gastland einen Job oder – noch besser – ein bezahltes Auslandspraktikum zu ergattern. Der Vorteil beim Auslandspraktikum: Man arbeitet bereits in dem Bereich, den man später auch beruflich ausüben will, und lernt die Fachbegriffe gleich in einer fremden Sprache. Zudem ist in manchen Studiengängen ein Auslandspraktikum verpflichtend, und so schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe.

Doch was ist mit dem Gehalt, das man beim Auslandspraktikum verdient? Muss man es versteuern? Und wenn ja, wo? 

Auslandspraktikum richtig versteuern

Fangen wir von vorne an: Einkommensteuer muss man in Deutschland nur zahlen, wenn man mit seinem zu versteuernden Einkommen über den Grundfreibetrag 2024 von aktuell 11.604 Euro im Jahr kommt (2023: 10.908 Euro). Da Ausbildungskosten generell recht hoch sind – egal ob für Studium oder Lehre – und man einiges davon absetzen kann, kommen viele Studierende nicht über diesen Freibetrag und müssen folglich auch keine Steuern zahlen. Und zwar in der Regel weder im Ausland noch in Deutschland. 

Allerdings kann es sich auch für Studierende lohnen eine Steuererklärung zu machen. In unserem Artikel Steuererklärung als Student kann sich lohnen, erklären wir warum.

Übrigens:

Wenn du für dein Auslandspraktikum kein Gehalt bekommst, sondern nur eine Aufwandsentschädigung, zum Beispiel eine Erstattung der Fahrtkosten, dann musst du natürlich auch keine Steuern zahlen.

Steuererklärung abgeben

Spannend wird es, wenn du beim Auslandspraktikum mehr als den Grundfreibetrag verdienst und dein regulärer Wohnsitz – wie bei den meisten Studierenden – weiterhin in Deutschland ist. Dann bist du nämlich in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und musst auch eine Steuererklärung abgeben. 

Ob du allerdings auch Steuern zahlen musst, hängt davon ab, wie teuer dein Auslandspraktikum war und ob du es freiwillig gemacht hast. Die Kosten für ein ausbildungsinternes Auslandspraktikum, also ein Pflichtpraktikum im Ausland, kannst du nämlich mit allen anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reisekosten ins Ausland
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand (Tabelle für Auslandspauschalen)
  • Kosten der Auslandskrankenversicherung

Die Ausgaben für dein Auslandspraktikum trägst du, wie auch Deine anderen Ausbildungskosten, entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben in die Steuererklärung ein, und solltest sie natürlich auch belegen können. 

Unabhängig davon, kannst Du die täglichen Fahrtkosten zur Praktikumsstelle, die Bewerbungskosten und Arbeitsmaterialen, also Kosten, die unmittelbar mit deiner Arbeit zu tun haben, immer als Werbungskosten von Deinem Praktikumsgehalt abziehen, genau wie bei einem freiwilligen Praktikum auch.

Übrigens:

Hast du mehr ausgegeben, als du verdient hast, bietet sich für dich eventuell ein Verlustvortrag an. Das heißt, das Finanzamt zieht deine negativen Einkünfte im nächsten Jahr von deinen Einnahmen ab, wenn du mehr verdient hast. Das geht allerdings nur bei Werbungskosten.

Freiwilliges Auslandspraktikum

Machst du hingegen einfach so ein Auslandspraktikum, weil du Lust auf Auslandserfahrungen hast, dann kannst du nur die Kosten absetzen, die unmittelbar mit deiner Arbeit zu tun haben. Das sind zum Beispiel die Fahrtkosten zum Praktikumsplatz oder Materialkosten. Die Reisekosten ins Gastland oder auch Mietzahlunge  kannst du nicht geltend machen. Das ist deine Privatsache.

Übrigens:

Wenn deine Eltern die Kosten für dein Auslandspraktikum für dich übernehmen, zahlt sich das steuerlich gesehen leider gar nicht aus: Lediglich 1.200 Euro im Jahr dürfen Mütter und Väter als Ausbildungsfreibetrag in ihre Steuererklärung eintragen, egal, was sie wirklich für ihr Kind gezahlt haben.

Doppelbesteuerung vermeiden

Es kann unter Umständen dazu kommen, dass du doppelt Steuern zahlst, also im Gastland und zu Hause. Damit das nicht passiert, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. In denen wird geregelt, wo man Steuern zahlen muss und wo nicht. Das führt dann in manchen Fällen dazu, dass du im Ausland auf dein Gehalt vom Auslandspraktikum Steuern zahlst und in Deutschland dein Einkommen zwar steuerfrei wird, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das hört sich kompliziert an, betrifft dich aber in der Regel nur, wenn du auch Einnahmen in Deutschland hast.

Unser TIPP:

Informiere dich bereits vor deinem Auslandsaufenthalt und Start des Auslandspraktikums über das Besteuerungsabkommen zwischen deinem Gastland und deinem Heimatland. Denn eine steuerliche Beratung bei einem Auslandspraktikum ist sicherlich sinnvoll. Eine VLH-Beratungsstelle findest du in deiner Nähe, und du kannst dich als VLH-Mitglied bei Fragen, auch vom Ausland aus, dort melden. 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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