Bürgergeld und Steuererklärung: Lohnt sich das?
15.06.2026
Sie beziehen Bürgergeld beziehungsweise ab Juli 2026 Grundsicherungsgeld? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Auf Bürgergeld und Grundsicherungsgeld, zahlen Sie keine Steuern. Auch unterliegt das Geld nicht dem Progressionsvorbehalt, wie zum Beispiel ALG 1 oder Mutterschaftsgeld. Fazit: Bekommen Sie in einem Jahr nur Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, weil Sie keinen passenden Job gefunden haben, brauchen Sie auch keine Steuererklärung abzugeben.
ÜBRIGENS:
Das Arbeitslosengeld 2 (II), auch ALG 2 (II) oder Hartz 4 (IV) genannt, wurde am 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Ab 1. Juli 2026 wird schrittweise das neue Grundsicherungsgeld eingeführt. Das heißt: Hartz 4 oder Bürgergeld sind Geschichte.
Dennoch kann es unter bestimmten Umständen für Bürger- bzw. Grundsicherungsgeld-Bezieher/innen sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen. Hier zwei Beispiele, wann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen kann:
1. Nicht das ganze Jahr arbeitslos
Wenn Sie nicht das gesamte Jahr Bürgergeld, Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, sondern nur ein paar Monate lang und ansonsten einen regulären Job hatten, haben Sie vermutlich Lohnsteuer bezahlt. Das passiert ganz automatisch und steht auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung. Diese gezahlte Steuer können Sie sich teilweise zurückholen, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn das Finanzamt zieht von Ihren Einkünften alles ab, was Sie angeben und absetzen dürfen, und nur auf den Rest müssen Sie Steuern zahlen. Das heißt: In der Regel bekommen Sie eine Steuerrückerstattung, wenn Sie nicht das ganze Jahr von Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld leben mussten, sondern auch regulär gearbeitet haben. Das trifft vor allem auf Ledige zu, die in Steuerklasse I (1) oder II (2) sind.
UNSER TIPP:
Sammeln Sie alle Belege zu Ihren beruflichen Ausgaben und tragen Sie die jeweiligen Summen als Werbungskosten in Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Ausgaben für Schreibmaterial oder die Fahrtkosten zur Arbeit.
2. Verheiratet und in Steuerklasse IV
Sie sind verheiratet und haben sich mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin für Steuerklasse IV (4) entschieden. Hat eine/r von Ihnen das ganze Jahr Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld bekommen und der oder die andere hat gearbeitet, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Steuererstattung erhalten – vorausgesetzt natürlich, Sie geben eine Steuererklärung ab. Der Grund: Dem erwerbstätigen Ehepartner oder der erwerbstätigen Partnerin wurde in der Regel zu viel Lohnsteuer abgezogen.
UNSER TIPP:
Normalerweise ist es sinnvoll, dass Sie und Ihr/e Ehepartner/in Ihre Steuerklassenkombination in III (3) und V (5) wechseln, sobald eine/r von Ihnen von Arbeitslosigkeit bedroht ist und zunächst Arbeitslosengeld 1 bekommt. Das Gleiche gilt, wenn Sie direkt Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld erhalten, weil Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Der Grund: Das Arbeitslosengeld wird vom Nettogehalt berechnet und dieses fällt bei Steuerklasse 3 höher aus. Wichtig ist es hierbei, bereits im Vorfeld tätig zu werden. Nachträgliche Änderungen der Steuerklasse sind oft ein Problem, denn die Arbeitsagentur muss dem Steuerklassenwechsel zustimmen.
Lassen Sie sich daher vorab von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten oder lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH beim Ausfüllen des Antrags auf Steuerklassenwechsel helfen. Und klären Sie die Frage, ob die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Unser Tipp: Es gibt rund 3.000 VLH-Beratungsstellen bundesweit. Sicherlich finden Sie auch eine in Ihrer Nähe: Beratersuche. Machen Sie gleich einen Termin!
Vorsicht: Erstattung wird auf Bürgergeld angerechnet
Bekommen Sie eine Steuerrückerstattung und erhalten zeitgleich Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld, wird das Geld auf Ihre Bezüge angerechnet. Es gibt sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestätigt, dass diese Praktik nicht verfassungswidrig ist. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Erstattung auf Ihrem Konto angekommen ist und nicht, wann Sie den Steuerbescheid per Post erhalten. Aus diesem Grund ist das Timing hier ganz wichtig.
Wenn möglich, sollten Sie versuchen, die Steuererstattung in einem Monat auf Ihr Konto zu bekommen, in dem Sie kein Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld erhalten haben. Hierfür ist es wichtig zu wissen, dass es von der Abgabe der Steuererklärung bis zu Bescheid und Rückerstattung in der Regel fünf bis acht Wochen dauert.
Sozialhilfe oder Grundsicherung
Seit das Sozialhilferecht mit der Agenda 2010 reformiert wurde, wird streng zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bedürftigen unterschieden. Das Bürgergeld, nun Grundsicherungsgeld, ist die Grundsicherungsleistung für Erwerbsfähige und gilt damit nicht als Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuchs XII. Anspruch auf Sozialhilfe hat man hingegen dann, wenn man nicht (mehr) erwerbsfähig und gleichzeitig hilfebedürftig ist. Das heißt auch, dass für Bezieher/innen von Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Man bekommt also entweder Bürgergeld oder Grundsicherung und nie beides zusammen.