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Leasing: Raten von der Steuer absetzen

Kann man Leasingraten von der Steuer absetzen? Ja, zumindest beim sogenannten Gewerbeleasing. Was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Leasing: Raten von der Steuer absetzen

Das Wort Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes als "mieten". Beim Kfz-Leasing mieten Sie also ein Auto, statt es zu kaufen.

Und so funktioniert das Auto-Leasing kurz zusammengefasst: Sie schließen mit einem Leasinggeber oder einer Leainggeberin einen Leasingvertrag ab und vereinbaren für eine festgelegte Laufzeit eine monatliche Leasingrate. Wie hoch die Leasingrate ausfällt, hängt von Marke, Modell, Ausstattung und Neupreis ab. Bei manchen Anbietern und Anbieterinnen wird eventuell auch eine Anzahlung von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises fällig. Es gibt beim Auto-Leasing drei gängige Vertragsformen: das Kilometer-Leasing, das Restwert-Leasing und das Null-Leasing. Haben Sie den Leasingvertrag geschlossen, ist in der Regel eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.

Eigentümer/in bleibt üblicherweise der/die Leasinggeber/in und behält damit auch die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief. Sie als Leasingnehmer/in bekommen den Fahrzeugschein und sind für das Auto verantwortlich – also auch für Wartung, Reifenwechsel, Reparaturen, Versicherung und Kfz-Steuer.

Übrigens:

Leasing hat einen entscheidenden Unterschied zur Autofinanzierung: Sie müssen das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber bzw. der Leasinggeberin zurückgeben. Denn die monatlichen Zahlungen sind lediglich eine Nutzungsgebühr, keine Tilgung. Wenn Sie das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit behalten möchten, müssen Sie einen Leasingvertrag mit Kaufoption abschließen.

Leasing-Auto als Privatperson nicht absetzbar

Leasen Sie ein Auto für rein private Zwecke, können Sie die monatlichen Leasingraten nicht von der Steuer absetzen. Das Kfz-Leasing ist Ihr Privatvergnügen. Welche Kosten rund um das Auto Sie von der Steuer absetzen können, zeigt Ihnen unser Artikel Kfz-Haftpflicht, Versicherung, Fahrtkosten: Geld fürs Auto absetzen.

Übrigens:

Jede/r dritte Leasingnehmer/in entschied sich 2022 für ein Modell mit E-Antrieb, 2019 war es noch jeder fünfzehnte. Zudem hat sich der SUV-Trend weiter fortgesetzt: Der Anteil an Geländelimousinen lag mit rund 46 Prozent auf einem Rekordhoch. Das beliebteste Modell 2022 war der Cupra Formentor – wie schon 2021.

Gewerbeleasing ist steuerlich absetzbar

Der Leasing-Anteil (inkl. Mietkauf) an Neuzulassungen lag 2022 bei fast 46 Prozent. Das hat der Institut der Deutschen Wirtschaft 2023 ermittelt. Dabei kamen 2022 mit 55 Prozent die Mehrzahl der Leasingnehmer/innen aus dem Privatsektor. Der Anteil an Gewerbekunden lag bei 45 Prozent.

Der steuerliche Vorteil für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler/innen: Wird das Auto für betriebliche Zwecke eingesetzt, zählt die monatliche Leasingrate von durchschnittlich 299 Euro zu den Betriebsausgaben. Auch Sonderzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig für das Finanzamt ist, dass Sie selbst nicht wirtschaftliche/r Eigentümer/in sind, sondern der/die Leasingnehmer/in. Deshalb ist der Leasingvertrag auch ein wichtiges Dokument, wenn es um das Absetzen von Leasingraten geht.

Nutzen Sie das Auto ausschließlich betrieblich, können Sie die Leasingrate und Sonderzahlungen vollständig geltend machen.

Private Nutzung muss auch beim Auto-Leasing versteuer werden

Ähnlich wie beim Dienstwagen gilt auch beim Auto-Leasing: Wird das Auto nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, ist der private Anteil ein geldwerter Vorteil und zählt zu den Betriebseinnahmen. Sie haben zwei Möglichkeiten, die Privatnutzung zu ermitteln:

  • Entweder Sie führen akribisch ein Fahrtenbuch oder
     
  • Sie nutzen die 1 Prozent Regelung, versteuern also pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises.

Ist das geleaste Fahrzeug ein Nutzfahrzeug wie ein Bagger, ein Traktor oder eine Straßenwalze, kommt die Frage nach der privaten Nutzung nicht auf.

Übrigens:

Finanziell lohnt es sich, über das Leasing eines Elektroautos nachzudenken. Denn für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 angeschafft, geleast oder erstmals überlassen werden, gilt bei der Berechnung nur der halbe Bruttolistenpreis. Dieser Steuervorteil wird sowohl bei der 1-Prozent-Regelung als auch beim Fahrtenbuch berücksichtigt. Und hatte der "reine" Elektowagen zum Zeitpunkt der Neuzulassung einen Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro kann es nochmal günstiger werden. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Elektroauto und Steuer.

Vorteile des gewerblichen Auto Leasings

Es kommt auf die individuelle Situation an, ob und in welcher Ausgestaltung sich ein Firmenleasing für Sie lohnt. In der Regel bietet ein gewerbliches Leasing unter anderem folgende Vorteile:

  • Sie müssen keinen Kredit für die Finanzierung eines Geschäftswagens aufnehmen, das Eigenkapital bleibt ebenfalls unberührt.
     
  • Dank fixer monatlicher Raten haben Sie Planungssicherheit.
     
  • Sie können sowohl die monatlichen Raten als auch die Sonderzahlungen gegebenenfalls direkt von der Steuer absetzen.
     
  • Die anfallende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Hinweis:

Als Lohnsteuerhilfeverein ist es der VLH laut § 4 Nr. 11 StBerG nicht erlaubt, Selbstständige und Freiberufler/innen zu beraten. Bei Fragen rund um die Steuervorteile des Auto-Leasings, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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