Leasing: Raten von der Steuer absetzen
15.09.2025
Das Wort Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes als "mieten". Beim Kfz-Leasing mieten Sie also ein Auto, statt es zu kaufen.
Und so funktioniert das Auto-Leasing kurz zusammengefasst: Sie schließen mit einem Leasinggeber oder einer Leasinggeberin einen Leasingvertrag ab und vereinbaren für eine festgelegte Laufzeit eine monatliche Leasingrate. Wie hoch die Rate ausfällt, hängt von Marke, Modell, Ausstattung und Neupreis ab. Bei manchen Anbietern und Anbieterinnen wird eventuell auch eine Anzahlung von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises fällig. Es gibt beim Auto-Leasing drei gängige Vertragsformen: das Kilometer-Leasing, das Restwert-Leasing und das Null-Leasing. Haben Sie den Leasingvertrag geschlossen, ist in der Regel eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
Eigentümer/in bleibt üblicherweise der/die Leasinggeber/in und behält damit auch die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief. Sie als Leasingnehmer/in bekommen den Fahrzeugschein und sind für das Auto verantwortlich – also auch für Wartung, Reifenwechsel, Reparaturen, Versicherung und Kfz-Steuer.
ÜBRIGENS:
Leasing hat einen entscheidenden Unterschied zur Autofinanzierung: Sie geben das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber bzw. der Leasinggeberin zurück. Denn die monatlichen Zahlungen sind lediglich eine Nutzungsgebühr, keine Tilgung. Wenn Sie das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit behalten möchten, müssen Sie einen Leasingvertrag mit Kaufoption abschließen.
Leasing-Auto als Privatperson nicht absetzbar
Leasen Sie ein Auto für rein private Zwecke, können Sie die monatlichen Leasingraten nicht von der Steuer absetzen. Das Kfz-Leasing ist Ihr Privatvergnügen. Welche Kosten rund um das Auto Sie von der Steuer absetzen können, zeigt Ihnen unser Artikel Kfz-Haftpflicht, Versicherung, Fahrtkosten: Geld fürs Auto absetzen.
Aber: Auch wenn das Auto privat geleast ist, können Sie die Kosten, die im Rahmen von Dienstreisen entstehen, in die Berechnung des individuellen Kilometer-Kostensatzes einfließen lassen. Wichtig ist, dass Sie die dienstlich gefahrenen Kilometer nachweisen können, zum Beispiel durch ein Fahrtenbuch. So können Sie die entsprechenden Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
ÜBRIGENS:
2024 spielte Elektromobilität beim Leasing eine große Rolle. Laut Branchenverband BDL wurden rund 215.500 reine Elektroautos über Leasing zugelassen – damit war mehr als jedes zweite neue E-Auto ein Leasingfahrzeug. Das zeigt: Trotz unsicherer Förderung bleibt Leasing für viele die bevorzugte Finanzierungsform. Das beliebteste Leasingauto 2024 war - wie auch 2023 - der VW Golf.
Gewerbeleasing ist steuerlich absetzbar
Rund 48 Prozent aller neu zugelassenen Autos im Jahr 2024 wurden geleast. Die Fahrzeuge waren im Schnitt teurer als im Vorjahr: Sie kosteten laut Listenpreis etwa 47.000 Euro. Trotz der gestiegenen Preise wurden die Leasingraten für die Kundinnen und Kunden etwas günstiger und sanken im Durchschnitt auf 295 Euro im Monat. Mit einem Anteil von 58 Prozent wurden dabei die meisten Leasingverträge von Privatkunden abgeschlossen, während 42 Prozent der Leasingfahrzeuge von Gewerbekunden geleast wurden.
Der steuerliche Vorteil für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler/innen: Wird das Auto für betriebliche Zwecke eingesetzt, zählt die monatliche Leasingrate von durchschnittlich 306 Euro zu den Betriebsausgaben. Auch Sonderzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig für das Finanzamt ist, dass Sie selbst nicht wirtschaftliche/r Eigentümer/in sind, sondern Leasingnehmer/in. Deshalb ist der Leasingvertrag auch ein wichtiges Dokument, wenn es um das Absetzen von Leasingraten geht.
Nutzen Sie das Auto ausschließlich betrieblich, können Sie die Leasingrate und Sonderzahlungen vollständig geltend machen. Wichtig ist dabei, dass der Leasingvertrag auf den Namen der Person läuft, die das Fahrzeug nutzt und die steuerlichen Vorteile geltend machen möchte.
Private Nutzung muss auch beim Auto-Leasing versteuert werden
Ähnlich wie beim Dienstwagen gilt auch beim Auto-Leasing: Wird das Auto nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, ist der private Anteil ein geldwerter Vorteil und zählt zu den Betriebseinnahmen. Sie haben zwei Möglichkeiten, die Privatnutzung zu ermitteln:
- Entweder Sie führen akribisch ein Fahrtenbuch oder
- Sie nutzen die 1 Prozent Regelung, versteuern also pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises.
Ist das geleaste Fahrzeug ein Nutzfahrzeug wie ein Bagger, ein Traktor oder eine Straßenwalze, kommt die Frage nach der privaten Nutzung nicht auf.
UNSER TIPP:
Finanziell lohnt es sich, über das Leasing eines Elektroautos als Dienstwagen nachzudenken. Denn für private Fahrten wird bei reinen E-Autos nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – statt 1 Prozent wie bei Verbrennern. Dadurch sinkt die monatliche Steuerlast oft spürbar.
Auch Plug-in-Hybride werden begünstigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel eine elektrische Mindestreichweite. Außerdem können Arbeitgeber für das Laden am Arbeitsplatz steuerfreie Vorteile gewähren. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Elektroauto und Steuer.
Insgesamt bietet ein E-Dienstwagen also eine Reihe von Steuererleichterungen, die ihn im Vergleich zum klassischen Firmenwagen besonders attraktiv machen.
Vorteile des gewerblichen Auto Leasings
Es kommt auf die individuelle Situation an, ob und in welcher Ausgestaltung sich ein Firmenleasing für Sie lohnt. In der Regel bietet ein gewerbliches Leasing unter anderem folgende Vorteile:
- Sie müssen keinen Kredit für die Finanzierung eines Geschäftswagens aufnehmen, das Eigenkapital bleibt ebenfalls unberührt.
- Dank fixer monatlicher Raten haben Sie Planungssicherheit.
- Sie können sowohl die monatlichen Raten als auch die Sonderzahlungen gegebenenfalls direkt von der Steuer absetzen.
- Die anfallende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
HINWEIS:
Als Lohnsteuerhilfeverein ist es der VLH laut § 4 Nr. 11 StBerG nicht erlaubt, Selbstständige und Freiberufler/innen zu beraten. Bei Fragen rund um die Steuervorteile des Auto-Leasings, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.
Quellen
Quellen
- LeasingMarkt.de: So least Deutschland - Leasing-Rückspiegel 2024. PDF (Gesehen am 01.07.2024)
- Institut der Deutschen Wirtschaft: Leasing-Marktbericht IW Köln. PDF (Gesehen am 01.07.2024)