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Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?

Steuerberater, Software, Lohnsteuerhilfeverein – diese Kosten kann man absetzen. Wir verraten, was Sie in der Steuererklärung eintragen müssen und ob es Höchstgrenzen gibt.

Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?

Thomas schwört seit Jahren auf eine Software, mit der er seine Steuererklärung selbst macht. Seine Schwester Anna dagegen ist jetzt fertig mit der Ausbildung und neuerdings Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein. Beide wissen, dass Thomas seine Steuer-Software von der Steuer absetzen kann. Doch sie fragen sich, ob auch die Kosten für die Lohnsteuerhilfe oder eine/n Steuerberater(on in die Steuererklärung eingetragen werden können.

Was gilt als Steuerberatungskosten?

Bürger/innen haben per Gesetz die Pflicht, Steuern zu zahlen. Aber sie haben genauso das Recht, Steuern zu sparen, wenn dies machbar ist. Doch das ist "wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts ohne fremde Hilfe häufig nicht ohne weiteres möglich", bemerkte bereits 1989 der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuerfragen. Daher dürfen Steuerzahler/innen die Kosten, die entstehen, wenn sie sich Hilfe bei der Steuererklärung holen, prinzipiell absetzen.

Das gilt allerdings nur für Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Korrekter gesagt, Kosten, die "bei der Ermittlung der Einkünfte" anfallen. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr absetzbar, sie gelten seither als Kosten der Lebensführung.

Das führt dazu, dass zum Beispiel die Kosten für das Ausfüllen des sogenannten Hauptvordrucks der Steuererklärung oder der Anlage Kind nicht absetzbar sind – das ist Ihr Privatvergnügen. Weiterhin der privaten Lebensführung zugerechnet werden die Kategorien Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, sowie Beratung zu den Themen Baukindergeld, Einkommenssteuertarife, Kinderbetreuung, Kindergeld, haushaltsnahe Dienstleistungen, Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Welche Steuerberatungskosten sind absetzbar?

So vieles, das nicht absetzbar ist – was bleibt da noch? Ihre Ausgaben für die Hilfe bei folgenden Formularen können Sie bei der Steuer geltend machen:

  • Anlage N (nichtselbstständige Arbeit)
  • Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage KAP (Kapitalvermögen) – in besonderen Fällen –
  • Anlage R (Renten)
  • Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
  • Anlage G (Gewerbebetrieb)
  • Anlage S (selbstständige Arbeit)
  • Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Anlage AV (Altersvorsorge)
  • Anlage Energetische Maßnahmen
  • Anlage N-AUS (Auslandseinkünfte)

Zu den Steuerberatungskosten gehören übrigens auch die Fahrtkosten zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin oder Lohnsteuerhilfeverein sowie Unfallkosten auf dem Weg dorthin. Ebenso dazu zählen Kommunikationskosten – also beispielsweise Briefporto oder Telefon.

Außer den reinen Steuerberatungskosten können Sie auch andere Ausgaben zur Ermittlung Ihrer Einkünfte absetzen – zum Beispiel für Hilfe bei der Buchführung.

Und was kann ich nun in die Steuererklärung eintragen?

Für sogenannte gemischte Steuerberatungskosten, die maximal 100 Euro im Jahr betragen, gilt eine Vereinfachung. Das betrifft Ausgaben für Lohnsteuerhilfevereine, Software, Steuerfachliteratur und so weiter. Hier brauchen Sie nicht zu unterscheiden, ob Ihre Ausgaben für den privaten oder beruflichen Teil der Steuererklärung waren. Sie müssen die Kosten nicht trennen, dürfen sie also gemischt lassen. Und können sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Liegen Ihre Ausgaben zwischen 100 und 200 Euro, können Sie 100 Euro als Werbungskosten absetzen. Der Rest der Summe bleibt unberücksichtigt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 150 Euro Mitgliedsbeitrag für den Lohnsteuerhilfeverein gezahlt haben, können Sie nur 100 Euro davon steuerlich geltend machen, 50 Euro jedoch nicht.

Sind die Kosten höher als 200 Euro, ist wiederum die Hälfte-Regelung am günstigsten: Sie dürfen die Hälfte Ihrer Ausgaben bei den Werbungskosten eintragen. Die andere Hälfte ist nicht abzugsfähig.

Das heißt: Als gemischte Kosten gelten Steuerberatungskosten dann, wenn sowohl Ihre Einkünfte als auch Ihre private Lebensführung betroffen sind. Theoretisch müssen Sie in diesem Fall schätzen, welcher Anteil der Ermittlung der Einkünfte zugeordnet werden kann. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt üblicherweise, wenn Sie einfach 50 Prozent der Kosten absetzen. Eine Höchstgrenze für Steuerberatungskosten gibt es nicht.

Übrigens:

Wenn Sie die Dienste eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin in Anspruch nehmen, bekommen Sie in der Regel eine Rechnung, in der der Anteil, der für die Ermittlung der Einkünfte geleistet wurde, getrennt aufgeführt ist von dem Anteil, der der privaten Lebensführung zugeordnet wird. Absetzbar ist dann genau der Anteil der Rechnung, der Ihre Einkünfte betrifft.

Wo muss ich meine Steuerberatungskosten eintragen?

Ihre Ausgaben für die Steuerberatung tragen Sie immer bei der jeweiligen Einkunftsart ein. Also geben Sie zum Beispiel als Vermieter/in die Steuerberatungskosten, die die Vermietung betreffen, unter den Werbungskosten in der Anlage V an. Als Rentner/in tragen Sie die Steuerberatungs-Ausgaben in der Anlage R ein, und so weiter.

Ihnen wächst die Steuererklärung über den Kopf? Sie wissen nicht, was Sie wo eintragen sollen? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne.

Übrigens:

Laut Paragraph 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes dürfen wir bei bestimmten Einkunftsarten leider nicht beraten – dazu gehören auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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