Steuer-Tipp
Geld für den Lebensunterhalt oder für konkrete Kosten der Bildungsmaßnahme? Darlehen oder Zuschuss? Diese Fragen entscheiden, ob BAföG steuerrelevant…
Überblick
Familienheimfahrten können Sie von der Steuer absetzen. Alle Fakten und Hintergründe im Überblick.
Steuer ABC
Die pauschale 1 Prozent Regelung ist eine von zwei Möglichkeiten, um die privaten Fahrten mit einem Firmenwagen zu versteuern.
Top Thema
Nicht jede/r von uns arbeitet Tag für Tag am gleichen Ort. Dennoch haben die meisten eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Hat man keine, kann das…
Ist das noch ein Fahrrad oder gilt das schon als Kraftfahrzeug? Das ist die entscheidende Frage, wenn es um E-Bikes und die Steuererklärung geht. Wir…
Zuerst zur Fortbildung, dann in den Urlaub: Das ist teilweise steuerlich absetzbar - sogar wenn der Partner dabei ist.
Wir wissen es alle: Der Nettolohn ist weit entfernt vom Bruttolohn. Hilft da vielleicht eine Nettolohnvereinbarung? Dieser Artikel gibt Antworten.
Ihr Job bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber endet, aber Sie haben noch Resturlaub? Keine Sorge: Die Urlaubstage müssen ausbezahlt werden.
ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Die wichtigsten Fakten dazu gibt es bei uns.
Wer dual studiert, hat bis zum Abschluss des Studiums Anspruch auf Kindergeld – egal, ob ein beruflicher Abschluss in das Studium integriert ist oder…
Führerschein von der Steuer absetzen? Das geht – in immerhin zwei Fällen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
Die Finanzgerichte beschäftigt die Frage: Ist Amateursport eine Liebhaberei? Wenn ja, sind die Preisgelder nämlich steuerfrei.
Ist eine Firma zahlungsunfähig, haben Mitarbeiter/innen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Insolvenzgeld – und das ist sogar steuerfrei.
Kellner/in, Friseur/in, Taxifahrer/in: Freiwillige Trinkgelder sind steuerfrei. Besteht aber ein Rechtsanspruch auf Trinkgeld, ist es in voller Höhe…
Die Kosten für einen Fremdsprachenkurs sind als Werbungskosten absetzbar, wenn man die Sprache nur aus beruflichen Gründen lernt.
Nachricht
Übernimmt Ihr/e Chef/in Ihren Mitgliedsbeitrag für den Golfclub, müssen Sie das als Arbeitslohn versteuern.