Gibt es eine vereinfachte Steuererklärung?
26.05.2025
Die Steuererklärung vollständig und korrekt auszufüllen, kann in Arbeit ausarten. Gibt es in Ihrem Fall aber keine komplizierten Sachverhalte wie beispielsweise Nebeneinkünfte, doppelte Haushaltsführung oder ein häusliches Arbeitszimmer, können Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung jede Menge Zeit sparen. Stichwort: vereinfachte Steuererklärung.
Hat die vereinfachte Steuererklärung andere Formulare?
Nein, früher gab es eine spezielle vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer/innen. Diese wurde jedoch ab dem Steuerjahr 2019 abgeschafft. Seitdem gibt es keinen eigenen Vordruck mehr für Arbeitnehmer/innen. Stattdessen wurde der reguläre Hauptvordruck (ESt1A) der “normalen” Steuererklärung überarbeitet und vereinfacht. Das heißt: Für Arbeitnehmer/innen mit einfachen Steuerverhältnissen ist dieser vereinfachte Hauptvordruck ausreichend. Das Finanzamt erhält dann die restlichen Daten, wie etwa den Arbeitslohn oder Krankenversicherungsbeiträge über die VaSt (vorausgefüllte Steuererklärung), sodass diese nicht mehr selbst eingetragen werden müssen.
Für wen eignet sich eine vereinfachte Steuererklärung?
Ein unkompliziertes Ausfüllen der Steuererklärung über den Hauptvordruck ESt1A bietet sich für alle Arbeitnehmer/innen an, die ganz normal Lohn, Gehalt oder auch Lohnersatzleistungen bekommen und keine komplizierten steuerlichen Sachverhalte haben. Lediglich manche Werbungskosten (zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit), Sonderausgaben (zum Beispiel die Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel wegen einer Krankheit) können dabei zusätzlich angegeben werden.
Wichtig: Sind Sie verheiratet, dürfen Sie Ihre Steuererklärung nur dann in vereinfachter Form abgeben, wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sich für eine Zusammenveranlagung entscheiden.
Was muss alles in eine vereinfachte Steuererklärung?
Verpflichtend sind lediglich Name, Anschrift und Kontodaten sowie die Steuernummer. Das Finanzamt ruft dann alle nötigen Angaben ab, die Ihr/e Arbeitgeber/in für das betreffende Veranlagungsjahr auf dem elektronischen Weg übermittelt hat. Haben Sie ein Kind oder mehrere Kinder, muss natürlich auch noch die Anlage Kind dazu.
Wann ist eine vereinfachte Steuererklärung ungeeignet?
Letztlich ist die einfache Variante der Steuererklärung nur für ganz simple Fälle geeignet. Möchten Sie zum Beispiel Kosten für ein Arbeitszimmer, einen Umzug aus beruflichen Gründen, eine Zweitwohnung am Arbeitsort, Unterhaltszahlungen oder sonstige Ausgaben absetzen, müssen Sie eine ausführliche Steuererklärung abgeben.
Haben Sie Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietungen oder müssen Nebeneinkünfte versteuern, klappt das ebenfalls nur mit einer ausführlichen Steuererklärung. Das gilt auch für den Fall, dass Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sich aber dennoch für die Einzelveranlagung entschieden haben.
einfachELSTER für Rentner und Pensionär
einfachELSTER ist ein Service der Steuerverwaltung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Dieser Service war erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.
Voraussetzungen:
- Sie erhalten inländische Renteneinkünfte oder Pensionen
- Ihre Kapitaleinkünfte liegen unter dem Sparerpauschbetrag oder sie haben gar keine
- weitere Einkünfte erhalten Sie lediglich aus einem Minijob oder sie haben gar keine
Wenn das auf Sie zutrifft, dann bietet Ihnen einfachELSTER eine übersichtliche Benutzerführung für die papierlose Erstellung Ihrer Steuererklärung. Und das Beste: Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt bereits vor und werden automatisch berücksichtigt. Sie müssen diese daher nicht eintragen und können sich ganz auf Ihre Ausgaben konzentrieren.